Cottbus will “Schwammstadt” werden. Ziel des Konzeptes soll es sein, anfallendes Regenwasser in der Stadt lokal aufzunehmen und zu speichern, anstatt lediglich zu kanalisieren und abzuleiten. Damit das gelingt, verschickt die LWG in diesem Monat Kundenbefragungen an Grundstückseigentümer. Cottbuserinnen und Cottbuser, bei denen sich die Entwässerung oder Größe der bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksflächen verändert hat, erhalten zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Gebühren. Mehr dazu im Video ->> Hier klicken
Die LWG Cottbus teilte dazu mit:
Im Auftrag der Stadtverwaltung Cottbus startet die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG ab dem 1. Februar 2023 eine große Befragung zum Thema „Niederschlagswasser auf Grundstücken“. Dazu erhalten alle hier ansässigen Grundstückseigentümer, die sich im Einzugsgebiet eines öffentlichen Regenwasser- oder Mischwasserkanals befinden, einen Fragebogen zugeschickt.
Der Grund: Angesichts der zunehmenden Trockenheit in unserer Region ist es wichtig, den Rücklauf von Niederschlagswasser (Regenwasser) in das örtliche Grundwassersystem zu fördern. Deshalb sollen Grundstücksflächen, die eine Rückführung des Niederschlagswassers in den örtlichen Grundwasserkreislauf ermöglichen, bei der Erhebung der zukünftigen Niederschlagswassergebühr gegenüber versiegelten Flächen begünstigt werden. Das große Ziel ist es, einen Beitrag zum Umbau der Regenwasserableitung/-nutzung zur sogenannten Schwammstadt zu leisten.
Deshalb ist es auch im Hinblick auf eine Gebührengerechtigkeit erforderlich, die tatsächlich bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksflächen aktuell zu ermitteln und die Angaben mit eventuell schon vorliegenden Daten abzugleichen. Dazu erhalten die Grundstückseigentümer neben einem Anschreiben einen Erhebungsbogen mit Lageplan, Ausfüllhinweise und Erläuterungen, wobei der Erhebungsbogen innerhalb von 4 Wochen zurückgeschickt werden soll. Die Befragung erfolgt stadtteilweise und geht bis etwa Ostern.
Nach Abschluss der Befragung erhalten die Grundstückseigentümer ein Ergebnisschreiben mit den gebührenrelevanten Flächendaten zugesandt. Die neuen erhobenen Daten werden dann ab dem 1. Januar 2024 in die Gebührenabrechnung einfließen. Mehr Informationen und Hinweise zum Ausfüllen des Erhebungsbogens findet man hier.
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Red. / Presseinformation