Nachdem am 19. September das Kraftwerk Jänschwalde von mehreren Klimaaktivisten besetzt und blockiert wurde, hat die Staatsanwaltschaft Cottbus heute Anträge im beschleunigten Verfahren gegen die noch inhaftierten Beschuldigten eingereicht. So wird den Angeschuldigten vorgeworfen, gemeinsam mit 19 weiteren Personen Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe begangenen zu haben. Im beschleunigten Verfahren würde das Zwischenverfahren entfallen, das Gericht könnte somit unmittelbar eine Hauptverhandlung anberaumen.
Das Amtsgericht Cottbus teilte dazu mit:
Eine weitere weibliche Beschuldigte ist nach Angabe ihrer Personalien am 1.11.2022 aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Bezüglich der noch in Untersuchungshaft befindlichen männlichen und weiblichen Beschuldigten (die nach wie vor keine Angaben zu ihren Personalien gemacht haben) hat die Staatsanwaltschaft Cottbus heute Anträge im beschleunigten Verfahren bei dem Amtsgericht Cottbus eingereicht.
Den Angeschuldigten wird (tateinheitlich, also durch dieselbe Handlung begangen, ferner gemeinschaftlich, also hier mit 19 weiteren Personen zusammen) Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b StGB) vorgeworfen.
Dem männlichen Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich an ein Förderband angekettet zu haben. Der weiblichen Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sich an einer Gleisschiene angekettet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft trägt vor, aufgrund der Handlungen der Angeschuldigten und der weiteren Beschuldigten hätten zwei Blöcke des Kraftwerks Jänschwalde heruntergefahren werden müssen, zwei weitere Blöcke hätten nur mit eingeschränkter Last gefahren werden können.
Hauptverhandlungstermine stehen noch nicht fest. Über den weiteren Gang und den Ausgang der Verfahren werden entsprechende Informationen erfolgen.
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Red. / Presseinfo