“Auf, auf zum fröhlichen Jagen, auf in die grüne Heid. Es fängt schon an zu tagen, es ist die schöne Zeit.” So beginnt ein bekanntes Jägerlied.
Nun folgende Szene: es tagte nicht, sondern abenddämmerte, als eine Gruppe Kinder in Begleitung Erwachsener zum Ferienstart eine Waldwanderung unternahm.
Man gelangte frohgemut an einen Hochstand und jemand fragte: “Ob wohl dort oben ein Jägersmann sitzt?” Es saß tatsächlich einer.
Und zwar ein Jägersmann aus Bonn, welcher wutschäumend damit drohte, die Polizei zu rufen und die Verantwortlichen der waidmännischen Ruhestörung hinter Gitter zu bringen.
Frei nach dem Motto “der Feudalherr gibt sich die Ehre” des Jagdvergnügens zu frönen. Und wohl eingedenk eines anderen Jägerliedes, welches da lautet: “Ich bin ein freier Wildbretschütz und hab´ ein weit Revier ! Soweit die braune Heide reicht gehört das Jagen mir !”
So geschehen am 20. Juni 2012 im Landkreis Elbe-Elster. Der Bonner Jägersmann war dort angeblich nur drei Tage zur Jagd und hatte auch schon Tags zuvor das Eindringen einer Kindergruppe aus dem Schullandheim Täubertsmühle in “sein Jagdrevier” erdulden müssen, ließ sich der Revierförster vernehmen.
Oh wie gemein, zwei vermieste Jagdtage wegen “streunender” Kinder.
Es wird doch nun hoffentlich nicht zu erwarten sein, daß demnächst Schilder errichtet werden, die den Zutritt der Wälder verbieten. Angebracht wären allerdings Regelungen, nach welchen mindestens in hochfrequentierten Nutzungszeiten des Schullandheimes und in Ferienzeiten, wo doch unglaublicherweise tatsächlich jemand auf die Idee kommen könnte, mit Kindergruppen eine Wanderung in die Natur zu unternehmen, die Jagd von unter Zeitdruck stehenden “Möchtegern-Feudalherren” untersagt wird.
Denn es ist nicht auszudenken, wozu solche bei dem hier demonstrierten Rechtsverständnis in der Lage sein könnten.