Ab heute ist die Wasserentnahme aus dem Teileinzugsgebiet der mittleren Spree (OSL) wieder uneingeschränkt gestattet. Dem Landkreis zufolge soll sich die wasserwirtschaftliche Situation in dem Bereich wieder normalisiert haben. Seit Mitte Juni dieses Jahres wurde per Allgemeinverfügung für das mittlere Spreegebiet sowie das Teileinzugsgebiet der Schwarze Elster ein Wasserentnahmeverbot mittels Pumpvorrichtung aufgesetzt. Im Bereich der Schwarzen Elster ist die Wassersituation nach wie vor angespannt.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Mit der Bekanntmachung des Widerrufs im Amtsblatt Nr. 21/2022 am 13.09.2022 bestehen ab dem 14.09.2022 keine Einschränkungen mehr bezüglich der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem 14.09.2022 wieder uneingeschränkt zulässig.
Seit dem 18.06.2022 gelten die beiden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster. Für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree wird nun die Allgemeinverfügung vom 13.06.2022 widerrufen. Damit wird auch die 1. Änderung dieser Allgemeinverfügung hinfällig, welche die Uhrzeiten des Entnahmeverbotes auf 0-24 Uhr erweitert hatte.
Der Widerruf ist einsehbar unter: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/5/9/2/0/4/Widerruf_der_Allgemeinverf_gung_des_Landkreises_Oberspreewald-Lausitz_zur_Wasserentnahme_Teilgebiet_Mittlere_Spree_.pdf
Mit dem Widerruf der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf die weniger angespannte Wassersituation im Mittleren Spreegebiet. Die Regenfälle der vergangenen Tage und Wochen haben zu einer sichtlichen Verbesserung beigetragen.
Im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ist die Wassersituation nach wie vor angespannt. Demnach ist in diesem Gebiet nach wie vor die Allgemeinverfügung gültig, welche die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt.
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Red. / Presseinfo