Am Montag beginnt für rund 303.000 Schülerinnen und Schüler in Brandenburg das neue Schuljahr. Davon starten etwa 24.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler in einen neuen Lebensabschnitt. Das Brandenburger Bildungsministerium sieht die Schulen dafür gut aufgestellt. Wie es heute mitteilte, wurden insgesamt 1.322 Lehrkräfte neu eingestellt. Etwa 300 neue Lehrerinnen und Lehrer werden künftig in Schulen der kreisfreien Stadt Cottbus sowie der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz unterrichten. In der ersten Schulwoche soll es an drei Tagen eine Corona-Testpflicht nach 3G-Regel geben. Das Ministerium will nach der Urlaublauszeit so die Sicherheit erhöhen. Kritik kommt allerdings von der Linken und der AfD. Die Linke fordert , dass sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen sollen. Die AfD lehnt die Maßnahme in der ersten Woche grundsätzlich ab.
Daten und Zahlen des Bildungsministerium zum neuen Schuljahr:
Für rund 303.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg beginnt am Montag (22. August 2022) das neue Schuljahr, darunter sind rund 24.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die Schulen sind dafür gut aufgestellt: 1.322 Lehrkräfte wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt[1] (Stand 01.08.2022). Dies ist ein laufender Prozess, Lehrkräfte werden fortlaufend das ganze Jahr über eingestellt.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Das neue Schuljahr startet mit so viel Normalität wie möglich, wir sind gut vorbereitet. Die Schulen starten im Regelbetrieb mit allen Schülerinnen und Schülern und voller Stundenzahl. Dafür stehen landesweit insgesamt rund 21.500 Lehrerinnen und Lehrer bereit, davon 1.322 dauerhaft neu eingestellte Lehrkräfte, die wir herzlich willkommen heißen. Die Digitalisierung der Schulen schreitet gut voran. Auf den ungewissen, weiteren Zuzug ukrainischer Kinder und Jugendlichen, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind, werden wir uns einstellen.“
- Einstellung neuer Lehrkräfte
Mit den aktuell 1.322 unbefristeten Einstellungen und weiteren 60 verbindlichen Zusagen (Stand 01.08.2022) sind die Schulen gut ausgestattet. Das ist eine große Leistung der staatlichen Schulämter als Einstellungsbehörden. Es werden voraussichtlich noch zusätzliche befristete Zugänge vor allem für die Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern sowie das Programm „Aufholen nach Corona“ erfolgen. Die Besetzung aktuell freier Positionen im Rahmen der üblichen Fluktuation erfolgt laufend das ganze Jahr über durch die Schulämter.
Von den vier staatlichen Schulämtern wurden bislang 1.322 Lehrkräfte[2] unbefristet neu eingestellt (771) oder entfristet (551) (Stand 01.08.2022). Darunter sind 378 neue Lehrkräfte, die direkt aus dem Vorbereitungsdienst übernommen wurden.
Die Einstellungen verteilen sich wie folgt:
- 340 vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (für Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel),
- 300 vom Staatlichen Schulamt Cottbus (für Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Cottbus),
- 386 vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) (für Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Frankfurt/Oder) sowie
- 296 vom Staatlichen Schulamt Neuruppin (für Oberhavel, Havelland, Ost-prignitz-Ruppin, Prignitz).
483 Lehrkräfte arbeiten an Grundschulen, 296 an Oberschulen, 143 an Gesamtschulen, 192 an Gymnasien, 126 an Förderschulen, 78 an beruflichen Schulen (OSZ) und 4 an Schulen des Zweiten Bildungswegs.
Die Lehrkräfte wurden u.a. für folgende Fächer[3] eingestellt (Stand 01.08.2022):
- Deutsch (454), Mathematik (398), Englisch (217), Sport (202), Geschichte (148), Sachunterricht (145), Biologie (123), Erdkunde (85) und Politische Bildung (69) sowie mit sonderpädagogischen Fachrichtungen (142);
- sogenannte Mangelfächer, wie z.B. Kunst (61), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) (58), Musik (74), Chemie (49), Physik (79) und Informatik (25).
> Lehrerin – Lehrer in Brandenburg
> freie Stellen (schulscharfe Bedarfe)
Unter den 1.322 unbefristet neu eingestellten Lehrkräften (Stand 01.08.2022):
- sind 387 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (30,1 Prozent; zum Vergleich: 2021 waren es 20,9 Prozent, 2020: 32,5 Prozent und 2019: 32,6 Prozent)
- ist gut die Hälfte 36 Jahre oder jünger (51,0 Prozent)
- beträgt das Durchschnittsalter 37,9 Jahre,
- sind 905 Frauen und 417 Männer,
- wurden 378 direkt aus dem Vorbereitungsdienst übernommen (340 aus Brandenburg, 15 aus Berlin und 23 aus anderen Bundesländern),
- sind 38 Personen als sonstiges pädagogisches Personal zur Unterstützung des Unterrichts eingestellt worden, insbesondere im sonderpädagogischen Bereich (z.B. Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher).
Insgesamt unterrichten an Brandenburger Schulen im Schuljahr 2022/23 dann rund 3.100 unbefristet und befristet beschäftigte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (14,8 Prozent aller Lehrkräfte; Vorjahre: 2021/22: 13,7 Prozent, 2020/21: 12,7 Prozent und 2019/20: 12,1 Prozent). Unter den unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind 10,3 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger.
Zusätzlich wurden 1.000 Lehrkräfte befristet für das neue Schuljahr eingestellt (zum Vergleich 2021/22: 977, 2020/21: 898 und 2019/20: 893), darunter 705 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die in der Regel zunächst befristet für 13 Monate eingestellt werden und – nach Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung und einer Bewährungsfeststellung – entfristet werden können. Andere Befristungsgründe können beispielsweise die Vertretung von Langzeiterkrankten oder Lehrkräften in Mutterschutz und Elternzeit sein.
- Digitalisierung an Schulen schreitet gut voran
Mobile Endgeräte – mehr Tablets für Schülerinnen und Schüler
Die Schulen haben einen großen Sprung nach vorn gemacht: Rund 42.500 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler wurden in den zurückliegenden zwei Jahren – zusätzlich zu bereits vorhandenen Geräten – angeschafft.
Mit diesem enormen Kraftakt ist gewährleistet, dass ein eventuell notwendig werdender, schneller Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht nicht an mobilen Geräten scheitern wird. Die Schülerinnen und Schüler können im Zweifel auf ein schulisches Gerät zurückgreifen. Das haben Bund und Land mit Förderprogrammen ermöglicht. Vor allem wird so aber allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, mit einem digitalen Endgerät zu arbeiten.
Unter den rund 42.500 Geräten für Schülerinnen und Schüler sind etwa 24.200 mobile Endgeräte, die in den Schulen zur Ausleihe zur Verfügung stehen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die aus sozialen Gründen zu Hause nicht über ein eigenes Endgerät verfügen. 286 Schulträger hatten im Rahmen der Richtlinie „Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte“ (1. Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule) Zuwendungen beantragt, 16,1 Millionen Euro wurden ausgezahlt. Weitere 18.300 Endgeräte wurden über das Brandenburger Tablet-Programm aus Mitteln des landeseigenen Corona-Rettungsschirms durch die Schulträger angeschafft. 300 Schulträger hatten dafür Mittel in Höhe von rund 23 Millionen Euro beantragt, alle Anträge konnten bewilligt werden. Die Schulträger beschaffen derzeit weitere Endgeräte.
IT-Infrastruktur erheblich verbessert
Die Ausstattung der Schulen mit IT-Infrastruktur wurde und wird aktuell erheblich verbessert, durch umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land. Im Rahmen des „DigitalPakts Schule 2019-2024“ wurden für den Bereich „Ausstattungsförderung“ bis Jahresende 2020 insgesamt 794 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von rund 134 Millionen Euro gestellt. Bereits 97 Prozent der beantragten Mittel wurden bewilligt (130 Millionen Euro). Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen durch die Schulträger erfolgt bis Mitte 2024.
IT-Administration an den Schulen
Mit dem zusätzlichen Programm „Administration“ (2. Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule) werden in Brandenburg 15,1 Millionen Euro für die IT-Administration an den Schulen zur Verfügung gestellt. Dafür wurden bisher 172 Anträge durch die Schulträger bei der Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) gestellt (Stand: 31.07.2022). Das Bewilligungsverfahren läuft seit Juni 2022.
Lernen für die Zukunft – digitales Lernen in der Schule
Das Bildungsministerium (MBJS) plant einen schulischen Wettbewerb „Lernen für die Zukunft – digitales Lernen in der Schule“ (Arbeitstitel). Gesucht werden die drei besten Brandenburger Schulen, die die Digitalisierung vorbildhaft für guten Unterricht einsetzen. Das digitale Lernen ist fester Bestandteil ihres Unterrichtskonzepts. Diese Schulen sind technisch und inhaltlich gut gerüstet, für den Fall, dass ein rascher Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht notwendig wird. Sie können die Unterrichtsinhalte sehr gut digital umsetzen und damit die Qualität des Unterrichts sichern. Einzelheiten des geplanten Wettbewerbs werden 2023 bekannt gegeben.
Schul-Cloud Brandenburg
Brandenburgs Schulen sind flächendeckend mit der Schul-Cloud Brandenburg ausgestattet bzw. angebunden. Und es gibt unzählige neue Lerninhalte in der Schul-Cloud. 713 Schulen arbeiten mittlerweile mit der Schul-Cloud Brandenburg, darunter 636 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 77 Schulen in freier Trägerschaft (Stand 17.08.2022) sowie die drei Studienseminare des Landes.
Wichtige Fortschritte bei den Lerninhalten
In der Schul-Cloud Brandenburg wurden Themen und Aufgaben zusammengebracht, sie schaffen die „Lerninhalte“. Damit können Aufgaben genauso wie Themen nun auch innerhalb eines Kurses angeordnet und sortiert werden. Hiermit eröffnen sich neue didaktische Möglichkeiten für die Nutzung der Plattform im Unterricht. Zudem kann die Oberfläche der Lernplattform derzeit in vier unterschiedlichen Sprachen genutzt werden, darunter auch Ukrainisch.
Bildungsmedienplattform Sodix Mundo an Lernstore angebunden
Seit Mitte Juli 2022 ist die Bildungsmedienplattform Sodix Mundo an den Lernstore der Schul-Cloud angebunden. Damit stehen den Nutzenden in den Schulcloud-Verbundländern Brandenburg, Thüringen und Niedersachsen digitale Lernmittel aus über 500 Quellen von mehr als 180 Anbietern direkt im Lernstore zur Verfügung. Durch die Erschließung von über 1.300 digitalisierten ukrainischen Lehrwerken in Mundo stehen diese nun auch direkt über den Lernstore der Schul-Cloud Brandenburg für den Unterricht zur Verfügung. Die Anbindung der Bildungsmediathek bietet Lernenden und Lehrenden in ihrer täglichen Arbeit mit der Schul-Cloud viele Vorteile, da das Angebot um offene, lizenzrechtlich und qualitativ geprüfte Materialien für den digitalen Unterricht erweitert wurde. Sodix Mundo wurde im Auftrag aller Bundesländer durch das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) entwickelt. Brandenburg hat die Anbindung der Bildungsmedienplattform an die Schul-Cloud federführend vorangetrieben.
Landeslizenzen für digitale Lehr-Lern-Werkzeuge
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat das Land Brandenburg drei zeitlich befristete Landeslizenzen für digitale Lehr-Lern-Werkzeuge angeschafft, die den Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zur Nutzung zur Verfügung stehen. Das neue Schuljahr wird genutzt, um Erfahrungen mit dieser Lernsoftware zu sammeln und sie zu bewerten.
Das sind die Mathematik-Lernsoftware „bettermarks“ für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 4, das Online-Programm „Antolin“ zur Lesekompetenzförderung ab Jahrgangsstufe 1 sowie die Lern-Software „ANTON“ zur Förderung von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie weiteren Fächern für die Jahrgangsstufen 1-10. „bettermarks“ steht allen Schulen im neuen Schuljahr 2022/23 kostenfrei zur Verfügung und kann auch über die Schul-Cloud Brandenburg genutzt werden. Für „Antolin“ und „ANTON“ sind Schnittstellen zur Schul-Cloud Brandenburg in Vorbereitung.
> Mathematiksoftware bettermarks
Stetige Weiterentwicklung der Schul-Cloud Brandenburg
Die Schul-Cloud Brandenburg wird – in enger Zusammenarbeit mit den Schulcloud-Verbundländern Niedersachsen und Thüringen – auch im Schuljahr 2022/23 stetig weiterentwickelt. Geplant sind beispielsweise bessere Möglichkeiten der Differenzierung für die verschiedenen Schulformen sowie die Einbindung weiterer Tools. Der Lernstore soll durch interaktive Lehr- und Lerninhalte ergänzt werden. Zum Start des neuen Schuljahres stehen den Schulen in der Schul-Cloud Brandenburg neue Funktionen zur Verfügung, die die Zusammenarbeit der Lehrkräfte untereinander nun auch digital unterstützt.
Schulgebundene Endgeräte für Lehrkräfte – erneute Antragstellung wird ermöglicht
Rund 7.565 Endgeräte für Lehrkräfte wurden laut der Schulträger bislang beantragt. Sie sollen im Rahmen der Richtlinie „Schulgebundene Endgeräte für Lehrkräfte“ (3. Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule) finanziert und beschafft werden. Dafür wurden bislang 141 Anträge mit einem Fördervolumen von 9,3 Millionen Euro gestellt und bewilligt. Die Endgeräte werden gegenwärtig durch die Schulträger beschafft. Da bislang nicht alle Schulträger Anträge gestellt haben, wird eine erneute Antragstellung ermöglicht. Insgesamt stehen rund 15,1 Millionen Euro zur Verfügung.
- Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche
Rund 4.500 ukrainische Schülerinnen und Schüler waren vor den Sommerferien an Brandenburgs Schulen gemeldet. Sie haben in Regelklassen oder Vorbereitungsgruppen gelernt (Stand 8.7.2022: 4.486); darunter 4.179 an öffentlichen Schulen, 307 an freien Schulen). Für sie gilt die Schulpflicht. Zum Beginn des neuen Schuljahres werden die aktuellen Zahlen erhoben.
Ukrainische Lehrkräfte
108 ukrainische Lehrkräfte wurden bislang für das aktuelle Schuljahr eingestellt (Stand 5. August 2022), darunter 94 Lehrkräfte aus dem Schuljahr 2021/22 weiterbeschäftigt und 14 neu eingestellt. Den ukrainischen Lehrkräften werden Fortbildungen, insbesondere Sprachkurse angeboten. In diesem Sommer haben bereits 44 ukrainische Lehrkräfte Sprachkurse besucht. Die ukrainischen Lehrkräfte werden zunächst befristet angestellt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie auch in Besetzungsverfahren auf unbefristete Stellen einbezogen werden. Im neuen Schuljahr werden weitere Einstellungen von ukrainischen Lehrkräften erfolgen.
> Ukraine Aktuell – geflüchtete Schulkinder
- Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“
„Aufholen nach Corona“ kommt bei den Kindern und Jugendlichen an: Mehr als 2.100 Kinder konnten dank zusätzlicher Schwimmkurse das Schwimmabzeichen ablegen. Etwa 500 Studierende konnten als Lernbegleitung an den Schulen gewonnen werden.
Die öffentlichen Schulen Brandenburgs haben im zurückliegenden Schuljahr Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für außerschulische Maßnahmen genutzt, damit Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können und in ihrer Sozialkompetenz gestärkt werden. Die Angebote, die mit 54 zusätzlichen Stellen in der Schulsozialarbeit möglich wurden, laufen weiter. Die Rahmenbedingungen wurden zum neuen Schuljahr vereinfacht: Durch ein Jahresbudget wird den Schulen mehr Gestaltungsspielraum ermöglicht.
Neues Jahresbudget für außerschulische Maßnahmen
Alle Schulen erhalten im neuen Schuljahr 2022/23 ein Jahresbudget für außerschulische Maßnahmen. Damit können sie im gesamten Schuljahr Projekte mit externen Partnern planen und durchführen. Zugleich werden der Anbieterkreis sowie der Katalog möglicher Maßnahmen und Projekte erweitert. Somit erhalten die Schulen noch mehr Flexibilität und Planungssicherheit, um die Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schuljahres in ihren individuellen Bedarfen bestmöglich unterstützen zu können. So können etwa auch Projektfahrten mit Übernachtungen, Projektwochen und Nachholangebote für die Fahrradausbildung ab sofort über das Jahresbudget abgerechnet werden. Dafür stellt das Land insgesamt 19 Millionen Euro zur Verfügung.
Die staatlichen Schulämter haben die konkrete Höhe der Jahresbudgets – basierend auf Schulform und Schulgröße – festgelegt und den Schulen mitgeteilt. Durchschnittlich gilt folgende Staffelung:
- Grund- und Förderschulen: 13.500 Euro
- weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II): 24.000 Euro
- berufliche Schulen / Oberstufenzentren: 15.000 Euro
Sollten Schulen mehr Mittel benötigen, haben die Schulämter die Möglichkeit, entsprechend nachzusteuern.
> Jahresbudget für Schulen im Schuljahr 2022/23
> Träger- und Angebotsplattform für außerschulische Maßnahmen
Förderung für das FSJ wird verlängert
Die Förderung von zusätzlichen Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wird verlängert: Es wird erneut mit 100 Plätzen im FSJ und mit 40 Plätzen im FSJ Schule gerechnet.
- Stabilität der Schulstandorte
Im neuen Schuljahr 2022/23 gibt es insgesamt 930 Schulen, darunter 742 Schulen in öffentlicher und 188 in freier Trägerschaft (Stand 4.8.2022).
Zum Schuljahr 2022/23 wurden neu errichtet:
Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
- Grundschule Ahrensfelde/OT Lindenberg
- Grundschule Stadtmitte in Oranienburg
- Gymnasium Potsdam Pappelallee/Reiherweg
- Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz/OT Klein Gaglow
- Oberschule Eberswalde
- Oberschule mit Grundschule Ahrensfelde/OT Blumberg
Schulen in freier Trägerschaft:
- Evangelische Stephanus-Grundschule Prignitz – genehmigte Ersatzschule – in Pritzwalk
- Evangelische Grundschule Werder – genehmigte Ersatzschule
- Oberschule am Weinberg – genehmigte Ersatzschule – in Cottbus
- Offene und sichere Schulen im Präsenzunterricht
Alle Schulen planen vollen Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen, es gilt die allgemeine Schulpflicht. Für Einschränkungen sind die Schulen gerüstet. Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel bzw. des Kurssystems. Für den Fall pandemiebedingter Einschränkungen der Einsatzfähigkeit des pädagogischen Personals verfügen die Schulleitungen seit Januar 2022 über einen Stufenplan für die Schul- und Unterrichtsorganisation. Präsenzunterricht gab es seit Anfang dieses Jahres (3. Januar 2022) an allen Brandenburger Schulen. Dank angemessener Maßnahmen – Testpflicht, Hygienekonzepte, zeitweise Maskenpflicht – und Mitwirkung aller konnten die Schulen geöffnet bleiben und im Regelbetrieb arbeiten.
> Corona Aktuell – Schule und Unterricht
> Stufenplan im Fall pandemiebedingter Einschränkungen (21.6.22)
Schutzwoche in der ersten Schulwoche
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien gilt für nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler und in der Schule Tätigen (kein Genesenen- oder Impfnachweis) eine dreimalige Testpflicht. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ist am 16. August 2022 in Kraft getreten. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests wurden vor Beginn der Sommerferien durch die Schulen ausgegeben.
> Testkonzept Schutzwoche (21.6.22)
> SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung (16.8.2022)
Lernstandserhebung und individuelle Lernpläne
Zu Beginn des Schuljahres wird eine Lernstandserhebung in allen Jahrgangsstufen der Primar- und Sekundarstufe I sowie der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und den Bildungsgängen der beruflichen Schulen durchgeführt. Zu den dabei identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne (weiter-) entwickelt und angeboten werden.
In der Primarstufe werden dazu die bewährten Instrumente ILeA plus/ ILeA und zusätzlich in den Fächern Englisch und Naturwissenschaften lernstandserhebende Aufgaben eingesetzt; im Bereich der Sekundarstufe I werden die Lernausgangslagen in den Fächern Deutsch und Englisch der Jahrgangsstufe 7 in digitaler Form (als DigiLAL) sowie im Fach Mathematik und in den Naturwissenschaften wie in jedem Jahr als Download bereitgestellt.
> Ermittlung der Lernausgangslage 1-6 (21.6.22)
> Ermittlung der Lernausgangslage sonderpädagogischer Förderbedarf (21.6.22)
> Ermittlung der Lernausgangslage 7 sowie Lernstand 8-10 (21.6.22)
Leistungsbewertung
Im Schuljahr 2022/2023 gelten wieder die „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung“ in der Fassung vom 11.03.2021. Damit können die für das Schuljahr 2021/22 geänderten Regelungen nicht mehr angewendet werden (Reduzierung der Anzahl und des Umfangs der Klassenarbeiten und Klausuren).
Prüfungen und Übergangsverfahren
Für die Schulen stellt die Begleitung der neuen Abschlussklassen sowie auch der Jahrgangsstufen, die vor Übergängen in die weiterführenden Schulen stehen, einen der Schwerpunkte ihrer pädagogischen Arbeit im Schuljahr 2022/23 dar, um diesen Schülerinnen und Schülern gute Schulabschlüsse zu ermöglichen und die Übergangsverfahren vorzubereiten. An den zentralen Prüfungen und den damit verbundenen Standards wird festgehalten, um für alle Schülerinnen und Schüler der kommenden Abschlussklassen den Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen, der bundesweit anerkannt wird.
Drei erfolgreiche Abschluss-Jahrgänge unter Corona-Bedingungen
Die Schülerinnen und Schüler, die im zurückliegenden Schuljahr 2021/22 ihre Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10, den beruflichen Bildungsgängen und im Abitur absolviert haben, waren von den Corona bedingten Einschränkungen des Schulbetriebs seit dem Schuljahr 2019/20 betroffen.
Dank guter Rahmenbedingungen haben die Abiturientinnen und Abiturienten ein hochwertiges Abitur abgelegt, die Durchschnitts-Abitur-Note hat sich im Schuljahr 2021/22 leicht auf 2,1 verbessert (Vorjahr: 2,2), der Anteil der Abiturienten und Abiturienten mit einer 1,0 ist gestiegen (Schuljahr 2021/22: rund 4,2 Prozent, Vorjahr: 3,7 Prozent). Für die Abiturprüfungen im Schuljahr 2022/23 gelten die Prüfungsschwerpunkte 2023, die auf dem Bildungsserver eingestellt sind.
Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung tritt in Kraft
Sie definiert für Schulen und Begleitakteure den Handlungsrahmen zur Umsetzung einer systematischen, individuellen und praxisnahen Ausbildungs- und Studienorientierung und wird ab dem Schuljahr 2022/23 sukzessive umgesetzt. Für die Schulen ergeben sich durch das Inkrafttreten zunächst keine Änderungen hinsichtlich der verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen. Rechtlich bindend sind weiterhin die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung.
> Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung
> Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung
Zur flächendeckenden Bekanntmachung der Landesstrategie lädt das Bildungsministerium (MBJS) alle Akteure – Schulen, Kammern, Bildungsträger, Wirtschaftsverbände u.a.m. zum intensiven Ideenaustausch in den Kammerbezirken Cottbus (24. August), Potsdam (25. August) und Ostbrandenburg/Frankfurt (Oder) (8. September) ein.
- Sicherheit und Gesundheit in der Schule
Alle Schulen verfügen über einen schulischen Hygieneplan, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten.
> Sicherheit und Gesundheit in der Schule (21.6.22)
Schulen nutzen CO2-Ampeln: praktizieren richtiges Lüften in der Schule
Rund 570 der 733 öffentlichen Schulen verfügen bereits über insgesamt 1.153 sogenannte CO2-Ampeln. Sie wurden für rund 154.000 Euro aus Mitteln für Präventionsmaßnahmen angeschafft. Schulträger, die für ihre Schulen noch keine Geräte angeschafft haben, werden dazu aufgerufen, ebenfalls Anträge beim zuständigen staatlichen Schulamt zu stellen. Pro Schule sind zwei Geräte vorgesehen.
Robert-Koch-Institut und Umweltbundesamt empfehlen den Schulen regelmäßiges und korrektes Lüften von Fluren und Räumen, um die Anreicherung und Verteilung potentiell infektiöser Aerosole zu vermeiden. Geprüft werden kann das korrekte Lüften unter Verwendung von sogenannten CO2-Ampeln. Dabei muss für eine Schule nicht unbedingt für jeden Klassenraum ein CO2-Sensor gekauft werden. Es reicht aus, wenn das korrekte Lüftungsverhalten in einem Raum mit Hilfe der Ampel einstudiert und dann beibehalten wird. Dann kann die CO2-Ampel danach im nächsten Klassenraum eingesetzt werden.
Infektionsschutz
Bei Covid-19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a. Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, Schülerinnen und Schüler sind zu entschuldigen. Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes einzelnen liegen (Handhygiene, Hust- und Niesetikette). Schülerinnen und Schüler und alle in der Schule Tätigen können im Innen- und Außenbereich der Schule freiwillig eine Maske tragen.
Für den Fall pandemiebedingter Einschränkungen der Einsatzfähigkeit des pädagogischen Personals wurde den Schulleitungen ein Stufenplan für die Schul- und Unterrichtsorganisation zur Verfügung gestellt.
> Corona Aktuell – Schule und Unterricht
> Stufenplan im Fall pandemiebedingter Einschränkungen (21.6.22)
Schutzmaßnahmen der Gesundheitsbehörden
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Infektionsschutzgesetz notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
Durch COVID-19 besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich. Wenn eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Da die Schulpflicht uneingeschränkt gilt, werden diesen Schülerinnen und Schülern Angebote für das Lernen zu Hause gemacht.
> Verwaltungsvorschriften Schulbetrieb
Kindeswohl
Lehrkräfte, denen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden, sollen mit dem Kind oder Jugendlichen und den Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und – soweit erforderlich – auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinweisen.
> Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
- Zusammenfassung: Fakten/Zahlen zum neuen Schuljahr
Im neuen Schuljahr 2022/23 gibt es:
- rund 303.000 Schülerinnen und Schüler, davon 269.000 an Schulen in öffentlicher und 34.000 an Schulen in freier Trägerschaft;
- darunter rund 24.000 Einschulungen,
- rund 12.000 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft mit besonderem Bedarf an Sprachunterstützung (Einzugliedernde),
- darunter voraussichtlich bis zu 4.000 geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine.
- 930 Schulen, darunter 742 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 188 in freier Trägerschaft (Stand 04.08.2022).
- rund 21.500 Lehrkräfte (einschließlich sonstiges pädagogisches Personal) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- darunter rund 3.100 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Anteil unter den Lehrkräften: rund 14,8 Prozent).
- Das Durchschnittsalter aller Lehrkräfte beträgt 47,8 Jahre (Vorjahr: 48,5 Jahre)
In den zurückliegenden fünf Jahren (Schuljahre 2018/19 bis 2021/22) hat sich die Anzahl der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte wie folgt entwickelt:
Zahl der Schulen in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/23
Schuljahr | insgesamt | öffentl.Trägerschaft | freie Trägerschaft |
2022/23 | 930 | 742 | 188 |
2021/22 | 923 | 737 | 186 |
2020/21 | 915 | 733 | 182 |
2019/20 | 911 | 733 | 178 |
2018/19 | 911 | 735 | 176 |
Datengrundlage: Schulverzeichnis des MBJS; Schulen ohne Schulbetrieb, die (noch) keinen Auflösungsbescheid haben, sind nicht mitgezählt. |
Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/23
Schuljahr | insgesamt | öffentl.Trägerschaft | freie Trägerschaft |
2022/23 | 303.000 | 269.000 | 34.000 |
2021/22 | 298.577 | 265.275 | 33.302 |
2020/21 | 294.698 | 262.029 | 32.669 |
2019/20 | 290.676 | 258.594 | 32.082 |
2018/19 | 287.890 | 256.077 | 31.813 |
Datengrundlage: bis 2020/21 Schuldatenerhebung, 2020/21Schülermodellrechnung |
Zahl der im Haushaltsplan veranschlagten Vollzeiteinheiten (VZE) und der Beschäftigten an Schulen (nur öffentliche Trägerschaft) in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/23 (Grundlage: Lehrermodellrechnung)
Schuljahr | veranschlagte VZE | Beschäftigte (Personen) |
2022/23 | 19.967* | 21.500 |
2021/22 | 19.781 | 20.992 |
2020/21 | 19.506 | 20.696 |
2019/20 | 19.290 | 20.574 |
2018/19 | 18.896 | 20.264 |
* Ohne VZE aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ und dem Bedarf aufgrund der Schulaufnahme ukrainischer Flüchtlingskinder Datengrundlage: bis 2021/22 APSIS; Stichtag jeweils zum 30.09. des Jahres |
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