Cottbus weitet die Alkoholverbotszonen aus. Das hat die Stadtverwaltung entschieden. Ab der nächsten Woche ist somit der Alkolholkonsum im Bereich der Stadtpromenade zwischen dem Platz am Stadtbrunnen und dem Berliner Platz sowie am Haltestellenbereich vor dem Blechen Carré verboten. Wie die Stadt mitteilte, soll eine Gruppe Betrunkener in diesem Bereich vermehrt Passanten belästigt haben, weshalb diese Maßnahme jetzt laut Angaben der Stadt notwendig wurde.
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Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Alkoholverbotszonen in Cottbus werden erweitert. Das hat die Stadtverwaltung entschieden und den dazu notwendigen Prozess in Gang gesetzt. Betroffen ist der Bereich der Stadtpromenade zwischen Platz am Stadtbrunnen und Berliner Platz sowie der Haltestellenbereich vor dem Blechen Carré. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze auf www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht.
Vorausgegangen waren Hinweise von Händlern sowie Beschwerden von Passantinnen und Passanten über Belästigungen und Beleidigungen aus einer Gruppe des Trinkermilieus. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen wurden darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Ordnungsdezernent Thomas Bergner: „Wir wollen eigentlich möglichst wenig mit Verboten und Einschränkungen arbeiten, denn diese treffen immer auch Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Leider wird unsere Kulanz ausgenutzt. Und wo vor allem Passantinnen belästigt und bepöbelt werden, da ist unsere Geduld zu Ende. Wir müssen nun jedoch auch wieder den Verdrängungseffekt beachten und die näheren Bereiche im Auge behalten. Das bindet erneut Kapazitäten des Ordnungsamtes.“
Bislang gilt in der Stadt ein Alkoholverbot auf dem Schillerplatz. Das war am 11.05.2022 in Kraft getreten und ist zunächst bis Ende Oktober befristet. Aus feiernden Gruppen waren dort mehrfach Straften begangen worden. Zudem beschwerten sich Nachbarn über nächtliche Ruhestörungen. Am Schillerplatz hat sich die Lage wieder beruhigt.
Alkoholverbote können immer nur auf Basis einer Häufung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie räumlich und zeitlich begrenzt verhängt werden. Das haben Verwaltungsgerichte in mehreren Fällen entschieden und damit einem allgemeinen und zeitlich unbefristeten Verbot einen Riegel vorgeschoben.
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Red. / Presseinfo