Wenn Sie schon einmal einen Anschlussflug verpasst haben, wissen Sie, wie frustrierend das sein kann. Sie müssen nicht nur mit den Unannehmlichkeiten fertig werden, in einer fremden Stadt gestrandet zu sein, sondern haben möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie über Entschädigungen für verpasste Anschlussflüge wissen müssen. Wir gehen auf alles ein, von der Frage, was von den Vorschriften abgedeckt wird, bis hin zur Einreichung eines Antrags. Ganz gleich, ob Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben oder versuchen, eine solche Tortur zu vermeiden, lesen Sie weiter, um hilfreiche Informationen zu erhalten!
Pflichten der Airline
Im Allgemeinen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Sie pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Gelingt ihnen das nicht, sind sie unter Umständen entschädigungspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Verspätung durch etwas verursacht wurde, das nicht in ihrem Einflussbereich liegt, wie etwa schlechtes Wetter. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen muss es sich um einen europäischen Flug handeln, von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Außerdem muss die Verspätung mindestens fünf Stunden betragen haben. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung gemäß den Bestimmungen Ihres Flugscheins oder Beförderungsvertrags.
Sonderfälle bei Anschlussflügen
Die Sachlage ist bei verpassten Anschlussflügen zumeist recht unkompliziert, sofern beide Flüge auf einer Buchung laufen! Wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpassen, kann die Fluggesellschaft für die dadurch entstandenen Kosten wie Hotelübernachtung und Verpflegung aufkommen. Dies ist die sogenannte “Nichtbeförderungsentschädigung”. Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen Sie einen Nachweis über die ursprüngliche Verspätung vorlegen, z. B. einen Informationsbildschirm über den verspäteten Flug oder ähnliche Beweise.
Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpassen, haben Sie ein Recht auf “Nichtbeförderungsentschädigung” Dazu gehören auch die Kosten für Hotelübernachtungen und Mahlzeiten. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Nachweis über die ursprüngliche Verspätung erbringen, z. B. einen Informationsbildschirm über den verspäteten Flug oder ein Schreiben der Fluggesellschaft. Wenn Ihr Anschlussflug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Ist kein passender Anschluss verfügbar, können Sie nichts anderes tun, als um eine Rückerstattung zu bitten und auf das Mitgefühl der Fluggesellschaft zu hoffen. Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug annulliert, ist sie in der Regel verpflichtet, die Fluggäste auf den nächsten verfügbaren Flug umzubuchen oder ihnen den vollen Betrag zu erstatten. Wenn Sie unfreiwillig in eine niedrigere Serviceklasse zurückgestuft werden, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.
Entschädigung ganz unkompliziert
Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, bestimmt sich nach der Distanz zwischen den beiden Flughäfen. Falls Sie sich wirklich dafür entscheiden, eine Entschädigung nach EU Recht zu beantragen, empfiehlt es sich in vielen Fällen, einen Online-Dienstleister wie Flugrecht.de einzuschalten. Der Grund dafür ist, dass sie in Ihrem Namen direkt mit der Fluggesellschaft verhandeln und oft ein besseres Ergebnis erzielen können. Der Anbieter nimmt dafür nur einen Prozentsatz der Entschädigung als Gebühr, sodass kein weiteres Kostenrisiko für die Kunden entsteht.