Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und Umweltministerin Anita Tack haben die Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt des Bundesrates begrüßt, die eine grundsätzliche Überarbeitung des „Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien” fordern.
„Die Empfehlungen der beiden Ausschüsse des Bundesrates sind ein wichtiger Schritt in Richtung Vermittlungsausschuss. Das Gesetz, mit dem die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt worden sind, trägt zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung auf dem ohnehin angespannten PV-Herstellermarkt bei und gefährdet Arbeitsplätze. Darüber hinaus ist inzwischen für die Industrie eine Planungs- und Investitionsunsicherheit entstanden. Notwendig sind jetzt Gespräche, bei denen Lösungen gefunden werden müssen, die die Energiewende mit einer industriepolitischen Rahmensetzung verbindet. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits gemacht“, sagte Minister Christoffers.
Ministerin Tack ergänzte, „Das Gesetz schadet dem Solarstandort Brandenburg und dem Klimaschutz insgesamt. Für die im vergangenen Jahr beschlossene Energiewende ist ein weiterer schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Brandenburg unterstützt die Forderung nach grundsätzlicher Überarbeitung des Gesetzes, um zusätzliche Belastungen der Solarbranche in Brandenburg zu begrenzen“, so Tack weiter. Insbesondere seien solche Regelungen des Gesetzentwurfes zu streichen, wie das Marktintegrationsmodell oder die Änderung der Vergütungsstruktur. Eine übermäßige Belastung der Solarbranche durch eine unzumutbare Steigerung der Degression ist aus Sicht der Ministerin nicht hinzunehmen.
Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Dieses Ausmaß sei „deutlich überzogen“, heißt es darin. Außerdem müsse die Bundesregierung unverzüglich unter Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen, fordern NRW und Brandenburg in einem weiteren Antrag. Ob auch das Plenum des Bundesrates den Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt folgt, entscheidet sich voraussichtlich bei der Sitzung am 11.Mai 2012.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und Umweltministerin Anita Tack haben die Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt des Bundesrates begrüßt, die eine grundsätzliche Überarbeitung des „Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien” fordern.
„Die Empfehlungen der beiden Ausschüsse des Bundesrates sind ein wichtiger Schritt in Richtung Vermittlungsausschuss. Das Gesetz, mit dem die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt worden sind, trägt zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung auf dem ohnehin angespannten PV-Herstellermarkt bei und gefährdet Arbeitsplätze. Darüber hinaus ist inzwischen für die Industrie eine Planungs- und Investitionsunsicherheit entstanden. Notwendig sind jetzt Gespräche, bei denen Lösungen gefunden werden müssen, die die Energiewende mit einer industriepolitischen Rahmensetzung verbindet. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits gemacht“, sagte Minister Christoffers.
Ministerin Tack ergänzte, „Das Gesetz schadet dem Solarstandort Brandenburg und dem Klimaschutz insgesamt. Für die im vergangenen Jahr beschlossene Energiewende ist ein weiterer schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Brandenburg unterstützt die Forderung nach grundsätzlicher Überarbeitung des Gesetzes, um zusätzliche Belastungen der Solarbranche in Brandenburg zu begrenzen“, so Tack weiter. Insbesondere seien solche Regelungen des Gesetzentwurfes zu streichen, wie das Marktintegrationsmodell oder die Änderung der Vergütungsstruktur. Eine übermäßige Belastung der Solarbranche durch eine unzumutbare Steigerung der Degression ist aus Sicht der Ministerin nicht hinzunehmen.
Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Dieses Ausmaß sei „deutlich überzogen“, heißt es darin. Außerdem müsse die Bundesregierung unverzüglich unter Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen, fordern NRW und Brandenburg in einem weiteren Antrag. Ob auch das Plenum des Bundesrates den Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt folgt, entscheidet sich voraussichtlich bei der Sitzung am 11.Mai 2012.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und Umweltministerin Anita Tack haben die Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt des Bundesrates begrüßt, die eine grundsätzliche Überarbeitung des „Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien” fordern.
„Die Empfehlungen der beiden Ausschüsse des Bundesrates sind ein wichtiger Schritt in Richtung Vermittlungsausschuss. Das Gesetz, mit dem die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt worden sind, trägt zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung auf dem ohnehin angespannten PV-Herstellermarkt bei und gefährdet Arbeitsplätze. Darüber hinaus ist inzwischen für die Industrie eine Planungs- und Investitionsunsicherheit entstanden. Notwendig sind jetzt Gespräche, bei denen Lösungen gefunden werden müssen, die die Energiewende mit einer industriepolitischen Rahmensetzung verbindet. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits gemacht“, sagte Minister Christoffers.
Ministerin Tack ergänzte, „Das Gesetz schadet dem Solarstandort Brandenburg und dem Klimaschutz insgesamt. Für die im vergangenen Jahr beschlossene Energiewende ist ein weiterer schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Brandenburg unterstützt die Forderung nach grundsätzlicher Überarbeitung des Gesetzes, um zusätzliche Belastungen der Solarbranche in Brandenburg zu begrenzen“, so Tack weiter. Insbesondere seien solche Regelungen des Gesetzentwurfes zu streichen, wie das Marktintegrationsmodell oder die Änderung der Vergütungsstruktur. Eine übermäßige Belastung der Solarbranche durch eine unzumutbare Steigerung der Degression ist aus Sicht der Ministerin nicht hinzunehmen.
Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Dieses Ausmaß sei „deutlich überzogen“, heißt es darin. Außerdem müsse die Bundesregierung unverzüglich unter Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen, fordern NRW und Brandenburg in einem weiteren Antrag. Ob auch das Plenum des Bundesrates den Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt folgt, entscheidet sich voraussichtlich bei der Sitzung am 11.Mai 2012.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers und Umweltministerin Anita Tack haben die Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt des Bundesrates begrüßt, die eine grundsätzliche Überarbeitung des „Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien” fordern.
„Die Empfehlungen der beiden Ausschüsse des Bundesrates sind ein wichtiger Schritt in Richtung Vermittlungsausschuss. Das Gesetz, mit dem die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt worden sind, trägt zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung auf dem ohnehin angespannten PV-Herstellermarkt bei und gefährdet Arbeitsplätze. Darüber hinaus ist inzwischen für die Industrie eine Planungs- und Investitionsunsicherheit entstanden. Notwendig sind jetzt Gespräche, bei denen Lösungen gefunden werden müssen, die die Energiewende mit einer industriepolitischen Rahmensetzung verbindet. Entsprechende Vorschläge haben wir bereits gemacht“, sagte Minister Christoffers.
Ministerin Tack ergänzte, „Das Gesetz schadet dem Solarstandort Brandenburg und dem Klimaschutz insgesamt. Für die im vergangenen Jahr beschlossene Energiewende ist ein weiterer schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Brandenburg unterstützt die Forderung nach grundsätzlicher Überarbeitung des Gesetzes, um zusätzliche Belastungen der Solarbranche in Brandenburg zu begrenzen“, so Tack weiter. Insbesondere seien solche Regelungen des Gesetzentwurfes zu streichen, wie das Marktintegrationsmodell oder die Änderung der Vergütungsstruktur. Eine übermäßige Belastung der Solarbranche durch eine unzumutbare Steigerung der Degression ist aus Sicht der Ministerin nicht hinzunehmen.
Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Dieses Ausmaß sei „deutlich überzogen“, heißt es darin. Außerdem müsse die Bundesregierung unverzüglich unter Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen, fordern NRW und Brandenburg in einem weiteren Antrag. Ob auch das Plenum des Bundesrates den Empfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt folgt, entscheidet sich voraussichtlich bei der Sitzung am 11.Mai 2012.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz