Wer sein gebrauchtes Auto einfach zum bestmöglichen Preis verkaufen möchte, muss auf einige Dinge achten.
Termin für eine Probefahrt
Beim Autoankauf wollen Käufer das Auto meistens Probe fahren. Es gilt abzuklären, wer laut Versicherung mit dem Auto fahren darf. Die Probefahrt sollte am Tag stattfinden. Der potenzielle Käufer muss Ausweis und Führerschein vorzeigen und der Autoverkäufer sollte mitfahren. Ehe die Probefahrt beginnt, sollte schriftlich festgehalten werden, dass der Fahrer bei einem eventuellen Schaden die Selbstbeteiligung übernimmt, sowie die mögliche Rückstufung der Versicherung.
Vereinbarung der Zahlung
Beim KFZ Ankauf empfiehlt sich Barzahlung. Eine Übergabe der Fahrzeugpapiere und des Autos erfolgt erst nach Erhalt des vollen Kaufpreises.
Erstellung vom Kaufvertrag
Der Kaufvertrag sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Ist der Verkäufer am Termin verhindert, kann er eine Verkaufsvollmacht ausstellen. Im Kaufvertrag sollte Folgendes enthalten sein:
Die Daten des Käufers und des Verkäufers
- Die Fahrzeugdaten, also Fahrzeugtyp, Hersteller, sowie Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Kilometerstand und der TÜV-Termin (am besten alles mittels Fotos festhalten)
- Schäden und Mängel (Falls Schäden vorhanden sind, sollten diese unbedingt dokumentiert werden, damit der Käufer nach dem Kauf nicht reklamieren kann)
- Ummeldepflicht und Versicherung
- Kaufpreis und Unterlagen
- Gewährleistungsausschuss
- Unterschrift: Käufer und Verkäufer müssen beide den Kaufvertrag unterschreiben
- Übergabe der Unterlagen
Beim Autoverkauf muss der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag, sowie der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief übergeben werden. Ebenfalls das Serviceheft, wie auch Wartungs- und Reparaturrechnungen dürfen nicht fehlen. Des Weiteren gehören zur Übergabe Fotos und Gutachten von Unfallschäden, sowie der Fahrzeugschlüssel oder die Codekarte.
Weitere Unterlagen für die Übergabe sind die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs, sowie die allgemeine Betriebserlaubnis, wie auch eine eventuelle Genehmigung und ein Teilgutachten für vorhandenes Zubehör und Anbauteile.
Bei der Übergabe das Fahrzeugs muss der Verkäufer den von beiden Parteien unterschriebenen zweiten Kaufvertrag in jedem Fall behalten, wie auch die Veräußerungsanzeige. Wird dies alles beachtet, steht einem seriösen und sicheren Verkauf des Autos nichts im Wege.