Am Freitagabend wurde die Polizei zu einer häuslichen Gewalt nach Senzig (Landkreis Dahme-Spreewald) gerufen. Hier leben der Beschuldigte und Geschädigte in Trennung und somit auch in verschiedenen Häusern. Es gibt Vereinbarungen, wonach beide Häuser nicht gegenseitig betreten werden dürfen, obwohl darin noch Eigentum des jeweils anderen vorhanden ist. Die Geschädigte verschaffte sich dennoch unter Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes Zugang zum Wohnhaus des Beschuldigten und hat hieraus verschiedene Haushaltsgegenstände mitgenommen. Als der Beschuldigte das erfuhr, suchte er das Haus auf und verschaffte sich ungewollten Zutritt, um sie zur Rede zu stellen. Er schloss die Tür von innen ab und steckte den Schlüssel in seine Hosentasche.
Mit Besenstiel und Messer bedroht
Wie die Polizei mitteilt, nahm er ihr Handy an sich, damit sie nicht den Notruf wählen kann. Aus Angst bewaffnete sich die Geschädigte mit einem Brotmesser, woraufhin der Beschuldigte ihr mit einem Besenstiel gegen den Kopf schlug. Die Geschädigte erlitt eine Kopfplatzwunde und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und ambulant behandelt. Eine räumliche Trennung ist wieder gegeben und es wird nicht von weiteren Eskalationen ausgegangen.
Weitere Polizeimeldungen aus Dahme-Spreewald
Gräbendorf: Am frühen Samstagmorgen wurde durch Mitarbeiter der Milchviehanlage Gräbendorf bekannt, dass unbekannte Personen am Vorabend auf das Firmengelände gelangt sind. Hier wurde sich gewaltsam Zutritt zu einem Gebäude verschafft. Ein im Gebäude befindlicher LKW VW Amarok und diverse elektrische Werkzeuge wurden entwendet. Die Tatzeit kann vom frühen Freitagabend bis zum Morgen des Samstags eingeschränkt werden.
Niederlehme: Am Freitagnachmittag erhielt die Polizei in Königs Wusterhausen einen Anruf, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass es zu einer Bedrohung gekommen sei. Hier gab der Anrufer an, dass er mit Freunden auf einem Gehweg lief. Ihnen kamen dabei Jugendliche mit Bierkästen in der Hand entgegen. Als sich die Gruppen auf gleicher Höhe befanden, wurde der Anrufer und dessen Freunde angesprochen und ihnen mitgeteilt, “dass Sie ihnen auf die Fresse hauen wollen”. Es gab in der Vergangenheit bereits solche Vorfälle, welche nicht polizeilich gemeldet wurden. Die Gruppe des Anrufers wurde kurzzeitig verfolgt. Vor Ort konnte die beschuldigte Gruppierung nicht mehr angetroffen werden. Es ist nicht von einer Tat explizit gegen die Geschädigten auszugehen. Es kam zu keiner weiteren direkten Konfrontation. Eine Ernsthaftigkeit kann ausgeschlossen werden, da der Hauptbeschuldigte abgelassen hat, bevor die Polizei vor Ort war. Hier ist eher von einer alkoholbedingten Ausfälligkeit aus der Gruppe heraus auszugehen.
Lübben: Verletzter bedroht Rettungskräfte und Polizei ->> Weiterlesen