Auf einer Bundestraße in Richtung Cottbus kontrollierte die Polizei in der vergangenen Nacht ein Auto und deckte dabei mutmaßlich eine Schleusung auf. Während der 28-jährige Fahrer über gültige Dokumente und einen Aufenthaltstitel verfügte, befanden sich neben ihm noch vier weitere syrische Staatsangehörige in dem Fahrzeug, die nach Angaben der Bundespolizei keine aufenthaltslegitimierenden Identitätsdokumente vorlegen konnten. Gegen den Fahrer wird nun aufgrund des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt, die mutmaßlich geschleusten Personen wurden an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg übergeben.
Die Polizei teilte dazu mit:
Gegen 3:10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen auf der Bundesstraße in Richtung Cottbus fahrenden Kleinwagen. Neben dem 28-jährigen syrischen Fahrer, der im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels war, befanden sich vier weitere Personen im Fahrzeug. Die ebenfalls syrischen Staatsangehörigen im Alter von 22 bis 35 Jahren, konnten keine aufenthaltslegitimierenden Identitätsdokumente
vorlegen.
Gegen den 28-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein und beließ ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß.
Kurze Zeit später kontrollierten Einsatzkräfte gegen 4:35 Uhr einen Pkw mit polnischen Kennzeichen an der Frankfurter Stadtbrücke. In dem Fahrzeug befanden sich neben dem 28-jährigen georgischen Fahrer ein 19-jähriger syrischer, ein 24-jähriger irakischer sowie ein 25-jähriger iranischer Staatsangehöriger, die ihre gültigen nationalen Reisepässe zur Kontrolle vorlegten. Über weitere für die Einreise notwendige Dokumente verfügten die drei jungen Männer nicht.
Auch gegen den 28-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein und schob ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurück.
In beiden Fällen brachten die Beamtinnen und Beamten die insgesamt sieben mutmaßlich geschleusten Personen in die Dienststelle und leiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung und der Äußerung von Schutzersuchen übergaben sie sie an eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg.
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Red. / Presseinfo