Mit Blick auf die Vogelpest im Land Brandenburg konnte in letzter Zeit deutlich weniger infektiöses Geflügel festgestellt werden. Aufgrund dessen wird die Stallpflicht aufgehoben. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, wurde das Virus beispielsweise seit elf Wochen nicht mehr beim Hausgeflügel und seit über vier Wochen nicht mehr bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch in den angrenzenden Bundesländern sind die Zahlen laut Ministerium zurückgegangen.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Die aktuelle Risikoeinschätzung des Geflügelpestgeschehens 2021/22 zeigt, dass das Infektionsgeschehen zwar noch nicht vollständig erloschen, aber deutlich rückläufig ist. Im Land Brandenburg wurde das Virus seit elf Wochen nicht mehr beim Hausgeflügel und seit über vier Wochen nicht mehr bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch in den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin sind die Ausbruchszahlen zurückgegangen. Die Aufhebung der Stallpflicht ist daher gerechtfertigt.
Seit Oktober wurden in Brandenburg fünf Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen festgestellt und infolgedessen mussten insgesamt rund 43.000 Tiere getötet werden.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Ich danke allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, dass sie durch die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen mit dazu beigetragen haben, die Ausbrüche in Nutzgeflügelhaltungen im Land Brandenburg zu begrenzen. Um jedoch das Risiko eines erneuten Eintrages gering zu halten, ist mein dringender Appell: halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen weiter ein. Dazu gehört, dass Wildvögel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder Tränkwasser haben und dass Straßen- und Stallkleidung strikt getrennt werden.“
Das Wildvogelmonitoring wird in Brandenburg intensiv fortgeführt. Sollten im Rahmen des durchgeführten Wildvogelmonitorings zukünftig wiederholt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden, können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die vorgeschriebenen Maßnahmen lokal ergreifen. Dies kann eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.
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Red. / Presseinfo