Im vergangenen Jahr mussten durch die Stadtverwaltung Cottbus 48.693 Verwarn- und Bußgelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen werden. Das sind 3.535 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mehr als noch im Jahr 2010; damals waren es 45.158 Verstöße.
Der städtische Radarwagen war im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.452 Stunden (2010: 1.332 h, + 120 h) im Einsatz. In dieser Zeit wurden 267.238 Fahrzeuge (2010: 197.966, + 69.272) überwacht, von denen 12.56 (2010: 7.453, + 5.112) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Einsatzschwerpunkt war die Überwachung von Tempo-30-Zonen, Wohngebieten und Schulwegen. Allein zur Schulwegsicherung, also vor Schulbeginn und zum Schul- bzw. Hortschluss, war der Radarwagen 2011 insgesamt 378 Stunden im Einsatz. Während dieser Zeit wurde die Geschwindigkeit von 49.096 Fahrzeugen (2010: 72.485 Fahrzeuge) überwacht; 1.678 (2010: 2.224) Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
„Wir werden mit dem Radarwagen auch im Jahr 2012 in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen präsent sein. Dazu werden ergänzend zur Schulwegsicherung auch Einsätze in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden stattfinden“, kündigt der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus, Manuel Helbig, an.
An den stationären Geschwindigkeitsmessstellen wurden im vergangenen Jahr 8.363.293 (2010: 9.048.544, – 685.251) Fahrzeuge überwacht. Dabei mussten 37.509 (2010: 37.705, – 204) Geschwindigkeitsverstöße registriert werden. Die meisten davon an der Kreuzung Stadtring, in Fahrtrichtung zur Straße der Jugend. Allein an dieser Stelle registrierte die Messanlage 15.106 (2010: 14.533) Temposünder. Dort wurde auch 2011 die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen. Ein Fahrzeugführer aus Cottbus überschritt die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und wurde mit 99 km/h geblitzt.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen erfolgt auch die Überwachung der Einhaltung von Lichtzeichenanlagen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen mussten 1.381 Fahrzeugführer festgestellt werden, die das Rot der Ampelanlagen missachtet hatten. Das waren 96 Fahrzeugführer mehr als noch 2010.
Der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt in der Stadt Cottbus ebenfalls eine große Bedeutung zu. Im Jahr 2011 wurden 48.423 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt. Das sind 2.616 mehr als noch 2010. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Überwachung von Behindertenstellplätzen und Feuerwehrzufahrten gelegt. Für 1.226 Autofahrer auf Behindertenstellplätzen (2010: 801), die ihr Auto dort ohne den erforderlichen Parkausweis abgestellt hatten, gab es Verwarnungen. Auch das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten ist kein Kavaliersdelikt und kann im Ernstfall den schnellen und lebensrettenden Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst behindern. Im vergangenen Jahr mussten dafür 201 Verwarnungen ausgesprochen werden, 136 mehr als 2010.
In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, solche Verstöße mit Verwarnungsgeldern zu ahnden. Das führte jedoch in den jeweiligen Straßen zu keiner Verbesserung. Aufgrund der Vielzahl von Falschparkern hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, weiterhin Fahrzeuge abzuschleppen. Im letzten Jahr wurden 181 ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge (2010:189) abgeschleppt.
Einsatzschwerpunkte bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind Feuerwehrzufahrten, Bordabsenkungen und Behindertenparkplätze. Zum Beispiel wurden in der Burgstraße im zurückliegenden Jahr 2.895
Verwarnungen wegen Falschparkens ausgestellt, gefolgt von der Klosterstraße mit 2.115 und der Mühlenstraße mit 2.020 Verwarnungen. In der Spremberger Vorstadt waren die Straßen rund um das Carl-Thiem-Klinikum Schwerpunkt. Hier kommt es immer wieder zu Problemen wegen ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Allein in der Leipziger Straße wurden im vorigen Jahr 2.133 Verwarnungen ausgesprochen. In allen anderen Stadtteilen wurden und werden Kontrollen durchgeführt, die hauptsächlich nach Bürgerhinweisen problembezogen erfolgen.
Quelle: Stadt Cottbus
Im vergangenen Jahr mussten durch die Stadtverwaltung Cottbus 48.693 Verwarn- und Bußgelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen werden. Das sind 3.535 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mehr als noch im Jahr 2010; damals waren es 45.158 Verstöße.
Der städtische Radarwagen war im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.452 Stunden (2010: 1.332 h, + 120 h) im Einsatz. In dieser Zeit wurden 267.238 Fahrzeuge (2010: 197.966, + 69.272) überwacht, von denen 12.56 (2010: 7.453, + 5.112) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Einsatzschwerpunkt war die Überwachung von Tempo-30-Zonen, Wohngebieten und Schulwegen. Allein zur Schulwegsicherung, also vor Schulbeginn und zum Schul- bzw. Hortschluss, war der Radarwagen 2011 insgesamt 378 Stunden im Einsatz. Während dieser Zeit wurde die Geschwindigkeit von 49.096 Fahrzeugen (2010: 72.485 Fahrzeuge) überwacht; 1.678 (2010: 2.224) Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
„Wir werden mit dem Radarwagen auch im Jahr 2012 in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen präsent sein. Dazu werden ergänzend zur Schulwegsicherung auch Einsätze in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden stattfinden“, kündigt der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus, Manuel Helbig, an.
An den stationären Geschwindigkeitsmessstellen wurden im vergangenen Jahr 8.363.293 (2010: 9.048.544, – 685.251) Fahrzeuge überwacht. Dabei mussten 37.509 (2010: 37.705, – 204) Geschwindigkeitsverstöße registriert werden. Die meisten davon an der Kreuzung Stadtring, in Fahrtrichtung zur Straße der Jugend. Allein an dieser Stelle registrierte die Messanlage 15.106 (2010: 14.533) Temposünder. Dort wurde auch 2011 die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen. Ein Fahrzeugführer aus Cottbus überschritt die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und wurde mit 99 km/h geblitzt.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen erfolgt auch die Überwachung der Einhaltung von Lichtzeichenanlagen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen mussten 1.381 Fahrzeugführer festgestellt werden, die das Rot der Ampelanlagen missachtet hatten. Das waren 96 Fahrzeugführer mehr als noch 2010.
Der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt in der Stadt Cottbus ebenfalls eine große Bedeutung zu. Im Jahr 2011 wurden 48.423 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt. Das sind 2.616 mehr als noch 2010. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Überwachung von Behindertenstellplätzen und Feuerwehrzufahrten gelegt. Für 1.226 Autofahrer auf Behindertenstellplätzen (2010: 801), die ihr Auto dort ohne den erforderlichen Parkausweis abgestellt hatten, gab es Verwarnungen. Auch das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten ist kein Kavaliersdelikt und kann im Ernstfall den schnellen und lebensrettenden Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst behindern. Im vergangenen Jahr mussten dafür 201 Verwarnungen ausgesprochen werden, 136 mehr als 2010.
In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, solche Verstöße mit Verwarnungsgeldern zu ahnden. Das führte jedoch in den jeweiligen Straßen zu keiner Verbesserung. Aufgrund der Vielzahl von Falschparkern hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, weiterhin Fahrzeuge abzuschleppen. Im letzten Jahr wurden 181 ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge (2010:189) abgeschleppt.
Einsatzschwerpunkte bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind Feuerwehrzufahrten, Bordabsenkungen und Behindertenparkplätze. Zum Beispiel wurden in der Burgstraße im zurückliegenden Jahr 2.895
Verwarnungen wegen Falschparkens ausgestellt, gefolgt von der Klosterstraße mit 2.115 und der Mühlenstraße mit 2.020 Verwarnungen. In der Spremberger Vorstadt waren die Straßen rund um das Carl-Thiem-Klinikum Schwerpunkt. Hier kommt es immer wieder zu Problemen wegen ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Allein in der Leipziger Straße wurden im vorigen Jahr 2.133 Verwarnungen ausgesprochen. In allen anderen Stadtteilen wurden und werden Kontrollen durchgeführt, die hauptsächlich nach Bürgerhinweisen problembezogen erfolgen.
Quelle: Stadt Cottbus
Im vergangenen Jahr mussten durch die Stadtverwaltung Cottbus 48.693 Verwarn- und Bußgelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen werden. Das sind 3.535 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mehr als noch im Jahr 2010; damals waren es 45.158 Verstöße.
Der städtische Radarwagen war im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.452 Stunden (2010: 1.332 h, + 120 h) im Einsatz. In dieser Zeit wurden 267.238 Fahrzeuge (2010: 197.966, + 69.272) überwacht, von denen 12.56 (2010: 7.453, + 5.112) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Einsatzschwerpunkt war die Überwachung von Tempo-30-Zonen, Wohngebieten und Schulwegen. Allein zur Schulwegsicherung, also vor Schulbeginn und zum Schul- bzw. Hortschluss, war der Radarwagen 2011 insgesamt 378 Stunden im Einsatz. Während dieser Zeit wurde die Geschwindigkeit von 49.096 Fahrzeugen (2010: 72.485 Fahrzeuge) überwacht; 1.678 (2010: 2.224) Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
„Wir werden mit dem Radarwagen auch im Jahr 2012 in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen präsent sein. Dazu werden ergänzend zur Schulwegsicherung auch Einsätze in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden stattfinden“, kündigt der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus, Manuel Helbig, an.
An den stationären Geschwindigkeitsmessstellen wurden im vergangenen Jahr 8.363.293 (2010: 9.048.544, – 685.251) Fahrzeuge überwacht. Dabei mussten 37.509 (2010: 37.705, – 204) Geschwindigkeitsverstöße registriert werden. Die meisten davon an der Kreuzung Stadtring, in Fahrtrichtung zur Straße der Jugend. Allein an dieser Stelle registrierte die Messanlage 15.106 (2010: 14.533) Temposünder. Dort wurde auch 2011 die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen. Ein Fahrzeugführer aus Cottbus überschritt die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und wurde mit 99 km/h geblitzt.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen erfolgt auch die Überwachung der Einhaltung von Lichtzeichenanlagen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen mussten 1.381 Fahrzeugführer festgestellt werden, die das Rot der Ampelanlagen missachtet hatten. Das waren 96 Fahrzeugführer mehr als noch 2010.
Der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt in der Stadt Cottbus ebenfalls eine große Bedeutung zu. Im Jahr 2011 wurden 48.423 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt. Das sind 2.616 mehr als noch 2010. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Überwachung von Behindertenstellplätzen und Feuerwehrzufahrten gelegt. Für 1.226 Autofahrer auf Behindertenstellplätzen (2010: 801), die ihr Auto dort ohne den erforderlichen Parkausweis abgestellt hatten, gab es Verwarnungen. Auch das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten ist kein Kavaliersdelikt und kann im Ernstfall den schnellen und lebensrettenden Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst behindern. Im vergangenen Jahr mussten dafür 201 Verwarnungen ausgesprochen werden, 136 mehr als 2010.
In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, solche Verstöße mit Verwarnungsgeldern zu ahnden. Das führte jedoch in den jeweiligen Straßen zu keiner Verbesserung. Aufgrund der Vielzahl von Falschparkern hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, weiterhin Fahrzeuge abzuschleppen. Im letzten Jahr wurden 181 ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge (2010:189) abgeschleppt.
Einsatzschwerpunkte bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind Feuerwehrzufahrten, Bordabsenkungen und Behindertenparkplätze. Zum Beispiel wurden in der Burgstraße im zurückliegenden Jahr 2.895
Verwarnungen wegen Falschparkens ausgestellt, gefolgt von der Klosterstraße mit 2.115 und der Mühlenstraße mit 2.020 Verwarnungen. In der Spremberger Vorstadt waren die Straßen rund um das Carl-Thiem-Klinikum Schwerpunkt. Hier kommt es immer wieder zu Problemen wegen ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Allein in der Leipziger Straße wurden im vorigen Jahr 2.133 Verwarnungen ausgesprochen. In allen anderen Stadtteilen wurden und werden Kontrollen durchgeführt, die hauptsächlich nach Bürgerhinweisen problembezogen erfolgen.
Quelle: Stadt Cottbus
Im vergangenen Jahr mussten durch die Stadtverwaltung Cottbus 48.693 Verwarn- und Bußgelder wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen werden. Das sind 3.535 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mehr als noch im Jahr 2010; damals waren es 45.158 Verstöße.
Der städtische Radarwagen war im zurückliegenden Jahr insgesamt 1.452 Stunden (2010: 1.332 h, + 120 h) im Einsatz. In dieser Zeit wurden 267.238 Fahrzeuge (2010: 197.966, + 69.272) überwacht, von denen 12.56 (2010: 7.453, + 5.112) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Einsatzschwerpunkt war die Überwachung von Tempo-30-Zonen, Wohngebieten und Schulwegen. Allein zur Schulwegsicherung, also vor Schulbeginn und zum Schul- bzw. Hortschluss, war der Radarwagen 2011 insgesamt 378 Stunden im Einsatz. Während dieser Zeit wurde die Geschwindigkeit von 49.096 Fahrzeugen (2010: 72.485 Fahrzeuge) überwacht; 1.678 (2010: 2.224) Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
„Wir werden mit dem Radarwagen auch im Jahr 2012 in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen präsent sein. Dazu werden ergänzend zur Schulwegsicherung auch Einsätze in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden stattfinden“, kündigt der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus, Manuel Helbig, an.
An den stationären Geschwindigkeitsmessstellen wurden im vergangenen Jahr 8.363.293 (2010: 9.048.544, – 685.251) Fahrzeuge überwacht. Dabei mussten 37.509 (2010: 37.705, – 204) Geschwindigkeitsverstöße registriert werden. Die meisten davon an der Kreuzung Stadtring, in Fahrtrichtung zur Straße der Jugend. Allein an dieser Stelle registrierte die Messanlage 15.106 (2010: 14.533) Temposünder. Dort wurde auch 2011 die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen. Ein Fahrzeugführer aus Cottbus überschritt die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und wurde mit 99 km/h geblitzt.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen erfolgt auch die Überwachung der Einhaltung von Lichtzeichenanlagen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen mussten 1.381 Fahrzeugführer festgestellt werden, die das Rot der Ampelanlagen missachtet hatten. Das waren 96 Fahrzeugführer mehr als noch 2010.
Der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt in der Stadt Cottbus ebenfalls eine große Bedeutung zu. Im Jahr 2011 wurden 48.423 Verwarnungen wegen Falschparkens erteilt. Das sind 2.616 mehr als noch 2010. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Überwachung von Behindertenstellplätzen und Feuerwehrzufahrten gelegt. Für 1.226 Autofahrer auf Behindertenstellplätzen (2010: 801), die ihr Auto dort ohne den erforderlichen Parkausweis abgestellt hatten, gab es Verwarnungen. Auch das Parken in und vor Feuerwehrzufahrten ist kein Kavaliersdelikt und kann im Ernstfall den schnellen und lebensrettenden Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst behindern. Im vergangenen Jahr mussten dafür 201 Verwarnungen ausgesprochen werden, 136 mehr als 2010.
In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, solche Verstöße mit Verwarnungsgeldern zu ahnden. Das führte jedoch in den jeweiligen Straßen zu keiner Verbesserung. Aufgrund der Vielzahl von Falschparkern hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, weiterhin Fahrzeuge abzuschleppen. Im letzten Jahr wurden 181 ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge (2010:189) abgeschleppt.
Einsatzschwerpunkte bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind Feuerwehrzufahrten, Bordabsenkungen und Behindertenparkplätze. Zum Beispiel wurden in der Burgstraße im zurückliegenden Jahr 2.895
Verwarnungen wegen Falschparkens ausgestellt, gefolgt von der Klosterstraße mit 2.115 und der Mühlenstraße mit 2.020 Verwarnungen. In der Spremberger Vorstadt waren die Straßen rund um das Carl-Thiem-Klinikum Schwerpunkt. Hier kommt es immer wieder zu Problemen wegen ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge. Allein in der Leipziger Straße wurden im vorigen Jahr 2.133 Verwarnungen ausgesprochen. In allen anderen Stadtteilen wurden und werden Kontrollen durchgeführt, die hauptsächlich nach Bürgerhinweisen problembezogen erfolgen.
Quelle: Stadt Cottbus