Das Land Brandenburg lässt den Vertrag zur Nutzung der Luca-App Ende März auslaufen. Das gab das Gesundheitsministerium heute bekannt. Möglich wird das, da die Regelungen zum Kontaktnachweis weitestgehend aufgehoben wurden.
Das Brandenburg Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021, die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form (zum Beispiel über Apps) in den Corona-Verordnungen der Länder zu verankern, hatte Brandenburg gemeinsam mit anderen Ländern die Luca-App beschafft. Deren zentrale Funktion ist, Kontaktdaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung elektronisch zu erfassen und diese im Falle eines Infektionsgeschehens dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
Angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante und der sehr hohen Zahl an Neuinfektionen hat sich der Schwerpunkt der Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Personengruppen und sensibler Einrichtungen verlagert. Die Gesundheitsämter konzentrieren sich bei der Kontaktpersonennachverfolgung auf besonders gefährdete Gruppen gemäß den aktualisierten Richtlinien des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html).
Regelungen zum Kontaktnachweis weitestgehend aufgehoben
Deshalb wurden in Brandenburg mit der letzten Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die am 9. Februar 2022 in Kraft getreten ist, die Regelungen zum Kontaktnachweis weitestgehend aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht zur Erfassung der Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung. Das betrifft zum Beispiel Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetik, Sportanlagen, Innen-Spielplätze sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater. Im Ergebnis werden die Luca-Daten für die Ermittlungstätigkeiten somit nicht weiter benötigt.
Nur in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, müssen auch weiterhin von Besucherinnen und Besuchern die Personendaten in einem Kontaktnachweis dokumentiert werden.
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Red. / Presseinformation