Brandenburg erwartet in der nächsten Woche insgesamt 42.000 Impfdosen des Impfstoffs Nuvaxovid. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, sind die ersten Impfdosen für Beschäftigte, die von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind und derzeit noch keine Impfung erhalten haben. Für alle anderen Personen werden voraussichtlich erst im März Impfungen mit Novavax möglich sein.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Im Laufe der nächsten Woche erwartet das Land Brandenburg die erste Lieferung des Impfstoffs Nuvaxovid von Novavax durch den Bund. Der genaue Liefertermin steht allerdings immer noch nicht fest. Brandenburg soll mit der ersten Lieferung 42.000 Impfdosen erhalten, bis Ende März sollen es nach vier erfolgten Lieferungen dann insgesamt 120.000 Impfdosen sein. Zuerst sollen Beschäftigte, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen betroffen sind, die Möglichkeit bekommen, sich mit Novavax impfen zu lassen. Dafür hat das Gesundheitsministerium jetzt einen Vordruck für eine Arbeitgeberbescheinigung zur Bestätigung der Impfpflicht auf dem Impfportal zum Download veröffentlicht (https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/).
Vorgesehen ist in Brandenburg, dass die ersten Impfdosen des US-amerikanischen Pharmaunternehmens Novavax in den Impfstellen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie in Krankenhäusern verimpft werden. Sobald das Bundesgesundheitsministerium den Ländern den genauen Liefertermin bekannt gibt, wird das Land über den konkreten Start der Novavax-Impfungen informieren.
Noch nicht-immunisierte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, für die ab dem 16. März 2022 nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes eine Impfpflicht gilt, sind aufgerufen, das Impfangebot mit dem neuen Impfstoff zu nutzen. Sie müssen eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können, um sich in einer Impfstelle mit Noavavax impfen zu lassen – sobald der Impfstoff zur Verfügung steht.
Für alle anderen Personen werden erst im Laufe des März – wenn weitere Lieferungen erfolgt sind und ausreichend Impfstoffdosen zur Verfügung stehen – Impfungen mit Novavax möglich sein. Auch darüber wird das Gesundheitsministerium dann rechtzeitig informieren. Eine zentrale Warteliste dafür gibt es nicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Impfstoff
Was ist der Impfstoff von Novavax?
Am 20. Dezember 2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die Zulassung des ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoffes Nuvaxovid des US- Pharmaunternehmens Novavax empfohlen. Damit steht bald auch in Deutschland ein rekombinanter Proteinimpfstoff zum Schutz vor COVID-19 zur Verfügung, der im weiteren Sinne ein Totimpfstoff ist.
Wie andere COVID-19-Impfstoffe soll auch der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax den Körper darauf vorbereiten, eine Infektion mit dem Coronavirus abzuwehren. Dafür enthält der Impfstoff winzige im Labor hergestellte Partikel des Coronavirus, die sogenannten Spike-Proteine. Gelangen diese durch die Impfung in den Körper, werden sie als fremd erkannt und regen das Immunsystem zur Antikörperbildung an. Das Immunsystem reagiert und baut eine entsprechende Abwehr auf. So entsteht eine schützende Immunantwort.
Im Gegensatz zu mRNA- und Vektorimpfstoffen, die den Körper dazu anregen, selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herzustellen, wird bei Nuvaxovid direkt mit in Zellkulturen gezüchteten Bestandteilen der Hülle des Virusproteins geimpft. Um die Immunreaktion zu verstärken, enthält der Proteinimpfstoff zudem ein sogenanntes Adjuvans (Wirkverstärker).
Proteinbasierte Impfstoffe wie Nuvaxovid von Novavax enthalten keine Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich selber vermehren oder eine Erkrankung auslösen können. Auch viele Grippeimpfstoffe funktionieren nach diesem Prinzip – hier rufen Eiweißpartikel von Influenzaviren die Immunreaktion hervor.
Gut zu wissen: Auch mRNA- und Vektor-Impfstoffe enthalten keine vermehrungsfähigen Viren und können so gesehen mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden.
Wie wirksam ist Novavax?
In der Zulassungsstudie mit rund 30.000 Teilnehmenden zeigte sich, dass Nuvaxovid von Novavax die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, um rund 90 Prozent verringern kann. Auch das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf reduzierte sich – zu berücksichtigen ist allerdings, dass in der Studie insgesamt zu wenige Krankheitsfälle auftraten, um verlässlich beurteilen zu können, wie gut der Impfstoff schwere Verläufe verhindern kann.
Wer kann sich mit Novavax impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 15. Februar 2022 ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung aktualisiert. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis Nuvaxovid zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten. Obwohl Nuvaxovid bisher nicht zur Auffrischimpfung zugelassen ist, kann Nuvaxovid bei produktspezifischen medizinischen Kontraindikationen gegen mRNA-Impfstoffe zur Auffrischimpfung verwendet werden.
Ab wann kann man sich mit Novavax impfen lassen?
Ende Februar, im Laufe der 8. Kalenderwoche, erwartet das Land die erste Lieferung des Impfstoffs Nuvaxovid von Novavax durch den Bund. Ein genauer Liefertermin ist allerdings noch nicht bekannt.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte am 22. Januar 2022 beschlossen, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG betroffenen Einrichtungen zu verimpfen. Damit sollen Beschäftigte, die sich bislang noch nicht für eine COVID-19-Schutzimpfung entscheiden konnten, die Möglichkeit erhalten, zeitnah noch eine vollständige Impfung mit dem neuen Impfstoff Novavax zu erlangen (GMK-Beschluss: Einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a IfSG).
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Red. / Presseinformation