Wie die Polizei mitteilte, versammelten sich in der Cottbuser Innenstadt gestern Abend erneut mehrere hundert Personen. Ein nach einer Kundgebung stattfindender Aufzug musste von der Polizei aufgelöst werden, da sich mehrere Teilnehmer nicht an das geltende Alkoholverbot und das Tragen von Mund- und Nasenschutz gehalten hatten. Weiterhin soll ein Mann nach der Versammlung gegen Polizeifahrzeuge getreten haben. Nachdem er weiteren Widerstand gegen Polizeibeamte leistete, wurde er in Gewahrsam genommen.
Die Polizei teilte dazu mit:
Am Montagabend fand eine angemeldete Versammlung unter dem Motto: „Einigkeit und Recht und Freiheit“ mit Kundgebung und Aufzug in der Innenstadt von Cottbus mit mehreren hundert Teilnehmern statt.
Da die überwiegende Anzahl der Teilnehmer keinen Mund-und Nasenschutz trug, wurde der Versammlungsleiter durch die Polizei mehrmals aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Eindämmungsverordnung Rechnung zu tragen ist. Weiterhin musste darauf hingewiesen werden, dass während der Versammlung Alkoholverbot besteht. Teilnehmer hatten an den in unmittelbarer Nähe befindlichen Glühweinständen diesen konsumiert.
Der nach der Kundgebung stattgefundene Aufzug musste nach einigen Minuten erstmals in Höhe Spremberger Straße durch die Polizei gestoppt werden, um erneut auf das Tragen von Mund- und Nasenschutz zu dringen. Minuten später wurde der Aufzug in der Franz-Mehring-Straße wieder gestoppt, da die Teilnehmer überwiegend keinen Mund- und Nasenschutz trugen sowie Abstände untereinander nicht eingehalten wurden. Die Versammlung wurde wegen der Verstöße durch die Polizei aufgelöst.
Nach der Versammlung haben Polizeibeamte bei einem Mann auf dem Altmarkt dessen Identität feststellen wollen. Er leistete Widerstand und musste in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Zuvor trat er gegen Polizeifahrzeuge, was eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich zog. Eine größere Personengruppe wurde in dieser Situation den Polizisten gegenüber aggressiv und diese setzten zur Abwehr Pfefferspray ein. Eine an Asthma erkrankte Frau, die vom Einsatz des Pfeffersprays betroffen war, lehnte eine durch die Polizei angebotene medizinische Behandlung durch einen Rettungswagen ab.
Festgestellte Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung wurden durch die Polizei dokumentiert und gehen der Ahndungsbehörde zu.
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Red. / Presseinformation