Die Aussagen des Bautzener Vize-Landrates Udo Witschas, die berufsbezogene Impfpflicht ab Mitte März nicht umzusetzen (wie berichtet), haben im Nachgang für kräftigen Wirbel gesorgt. Auf der heutigen Kabinettspressekonferenz stellte die sächsische Landesdirektion allerdings klar, dass die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht auch im Kreis Bautzen gelten wird.
Erlass soll Impfpflicht mit Spielräumen regeln
Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, ist es auch seitens der sächsischen Staatsregierung das oberste Ziel, die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Dazu soll jetzt schnellstmöglich in Abstimmung mit den anderen Bundesländern ein Erlass erarbeitet werden, mit dem die Impfpflicht organisiert und auch Spielräume geregelt werden können. Mit diesem Erlass sollen die Landkreise dann arbeiten können. Wann genau dieser Erlass kommt, konnte Köpping allerdings noch nicht sagen.
Kabinett verurteilt Aussagen des Vize-Landrates scharf
Sachsens Kabinett hat die Aussagen des Vize-Landrates zudem scharf verurteilt. „Das Verhalten von Herrn Witschas ist unakzeptabel…Er belügt die Menschen, indem er ihnen suggeriert, als könne er entscheiden, eine gesetzliche Regelung anzuwenden oder auch nicht. Und wenn am Schluss dann herauskommt, dass selbstverständlich auch ein Landkreis sich an Recht und Gesetz halten und es auch umsetzen muss und die Menschen dann feststellen, dass Herr Witschas etwas Falsches gesagt hat, dann spielt er eben genau mit der Akzeptanz und dem Vertrauen, was gerade in dieser Zeit so bitter notwendig ist“, so der stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig. Der Landrat von Bautzen Michael Harig wurde deshalb heute zur Rechtsaufsicht bestellt, um dort Stellung zu nehmen. Der Landrat selbst hatte in einem Schreiben an die Landesregierung zuvor um Aufschiebung der Pflicht gebeten. In Sachsen sind laut Kabinett derzeit zwischen 58% und 69 % des Personals in den betroffenen Einrichtungen geimpft.
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Red.