Der Landkreis Dahme-Spreewald wartet derzeit noch auf die fachlichen Empfehlungen des Landes, um die verkürzten Quarantänefristen auch entsprechend per Allgemeinverfügung anwenden zu können. “Die Anpassungen sind eine Herausforderung für alle, egal ob Verwaltung, Firma, Schule, Arbeitgeber oder Betroffener. Wichtig ist, dass wir Klarheiten für alle Beteiligten haben, um Fragen schnell beantworten und unsere Aufgaben weiterhin gewissenhaft erledigen zu können.“, so Landrat Stephan Loge zur aktuellen Lage. „Derzeit ist eher eine Unübersichtlichkeit und Orientierungslosigkeit zu spüren. Erst wenn wir die fachlichen Empfehlungen – wie versprochen und in Gänze – erhalten haben, können wir den Wunsch zur verkürzten und einheitlichen Regelung umsetzen.“
Der Landkreis teilte zur aktuellen Corona-Lage mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der COVID-19-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden um 56 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 503,7. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 19.602 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 339 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. Derzeit sind im Landkreis 13 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung und davon 6 Personen in intensivmedizinischer Behandlung (5 invasiv beatmet).
Insgesamt sind dem Gesundheitsamt bislang 191 Personen mit Wohnsitz im Landkreis bekannt, deren Infektion im Zusammenhang mit der neuen Omikron-Variante steht. Bei 170 Fällen handelt es sich um hochgradige Verdachtsfälle nach positiver Mutations-/Varianten-PCR auf die Omikron-Variante. Die Zahl der bereits per Vollgenomsequenzierung bestätigten Omikron-Fälle beträgt 21.
Für einen guten Impfschutz wird eine Auffrischungsimpfung dringend empfohlen. Mit der rasanten Verbreitung der neuen Omikron-Variante ist die Auffrischungsimpfung jetzt sogar noch wichtiger.
Impfangebote (Auswahl für diese Kalenderwoche)
Impfstelle Lübben:
DRK-Zentrum Lübben, Am Ostergrund 20, 15907 Lübben (Spreewald) . Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr. Als Impfstoff wird mRNA-COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech / Pfizer zur Verfügung stehen. Geimpft wird bis der Tagesvorrat an Impfstoff aufgebraucht ist, spätestens jedoch bis 12:30 Uhr.
Impfstelle Königs Wusterhausen Paul-Dinter-Halle:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 14 bis ca. 18 Uhr (Eingang/Zufahrt über die Maxim-Gorki-Straße/Ecke Jahnstraße, 15711 Königs Wusterhausen). Mittwoch, 19.01.22: An diesem Tag werden ausschließlich Kinder und Jugendliche (5-17 Jahre) geimpft. (Erwachsene ab 18 Jahren nutzen bitte einen anderen Termin für Ihre Schutzimpfung.) https://www.koenigs-wusterhausen.de/999132/Kinder-Impfen
Das mobile Impfteam, mit Vertragspartner Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH) Südbrandenburg ist vor Ort:
Samstag, 22.01.2022 in Märkische Heide
Ort: Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 13a, 15913 Märkische Heide OT Groß Leuthen, geöffnet ab 10:00 Uhr | Eine vorherige Anmeldung unter 035471 851-11 ist zwingend erforderlich. Als Impfstoff wird mRNA-COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech / Pfizer zur Verfügung stehen.
https://www.maerkische-heide.de/Gemeindeneuigkeiten/Gemeinde-Maerkische-Heide-IMPFT_2.html
Warten auf fachliche Empfehlungen
In den letzten Tagen wurden einige Rechtsgrundlagen aktualisiert und angepasst. „Die Anpassungen sind eine Herausforderung für alle, egal ob Verwaltung, Firma, Schule, Arbeitgeber oder Betroffener. Wichtig ist, dass wir Klarheiten für alle Beteiligten haben, um Fragen schnell beantworten und unsere Aufgaben weiterhin gewissenhaft erledigen zu können.“, so Landrat Stephan Loge zur aktuellen Lage. „Derzeit ist eher eine Unübersichtlichkeit und Orientierungslosigkeit zu spüren. Erst wenn wir die fachlichen Empfehlungen – wie versprochen und in Gänze – erhalten haben, können wir den Wunsch zur verkürzten und einheitlichen Regelung umsetzen.“
Geltende Regelungen zur Quarantäne und Isolation im Landkreis (Wohnortprinzip)
Aufgrund der andauernd hohen Fallzahlen arbeitet der Landkreis Dahme-Spreewald seit November mit sogenannten Allgemeinverfügungen. Aktuell gilt die Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 weiter.
https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/81747.html
Diese Allgemeinverfügung regelt die Absonderung und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, deren enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid.
Hinsichtlich der vorgesehenen Verkürzung der Isolations- und Quarantäneregelungen informiert Stefan Wichary, Gesundheitsdezernent: „Wir überarbeiten bereits unsere Allgemeinverfügung im Lichte der neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Denn mangels gesetzlicher Regelung fällt die Umsetzung der Verkürzungsmöglichkeiten für Infizierte und enge Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome im Land Brandenburg den einzelnen Gesundheitsämtern zu.“ Das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg hat hierzu ein Schreiben mit den weiteren fachlichen Empfehlungen angekündigt und das starke Interesse an einer landesweit einheitlichen Umsetzung signalisiert. „Den Wunsch nach einer landesweit einheitlichen Handhabung verkürzter Quarantäne- und Isolationsregelungen kann ich gut nachvollziehen,“ meint Wichary. „Die Herausforderungen sind schon jetzt groß genug. Dann darf die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur am Ende nicht vom Wohnsitz der Beschäftigten im Land Brandenburg abhängen. Und letztlich sind die Laborkapazitäten für alle gemeinsam beschränkt.“
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Red. / Presseinfo
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