Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat anlässlich des morgigen Tages des Artenschutzes (3. März) appelliert, keine Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub mit zu bringen oder geschützte Tier- und Pflanzenarten bei dubiosen Händlern zu erwerben. Immer noch werden geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte illegal gehandelt, obwohl Internationale Artenschutzabkommen das verbieten. „Skrupellose Händler verdienen am Leid der Tiere, die oftmals nicht mal den Transport aus ihren Herkunftsländern überleben“, sagte Tack.
Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.
Tack empfiehlt, vor dem Erwerb von Exemplaren wildlebender Arten sich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu informieren, ob deren Herkunft legal ist. Alle Halter sind zudem verpflichtet ihre Exemplare geschützter Wirbeltierarten beim LUGV anzumelden.
Im Bereich des illegalen Handels werden inzwischen Profite wie im Drogen- und Waffenhandel erzielt. Ein besonders extremes Beispiel ist der Handel mit Nashorn. Allein in Südafrika wurden im vergangenen Jahr 448 Nashörner illegal getötet. Sogar aus Museen werden mit Praktiken organisierter Kriminalität Nashörner gestohlen. Das Motiv: Exorbitante Profite für Nashornpulver, das in Ostasien als Heil- und Potenzmittel gehandelt wird.
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gibt es internationale Regelwerke, die den Handel und den Besitz mit geschützten Arten gesetzlich regeln. Auch in der nationalen Gesetzgebung bestehen mit dem Artenschutzrecht, strenge Regelungen zum Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Leider muss auch das LUGV in Brandenburg immer wieder illegal erworbene Exemplare geschützter Arten darunter Papageien- und Schildkrötenarten oder Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Elfenbein- oder Raubkatzenfelle beschlagnahmen.
„Wir haben es als Verbraucher und Touristen selbst in der Hand, exotische Tiere zu schützen. Ohne eine entsprechende Nachfrage gibt es auch keinen Markt für gefährdete Arten“, sagte Tack. Zu dem sei es nach wie vor erforderlich auf allen Ebenen Aufklärung zu betreiben, um zu verhindern, dass die vermeintliche Heil- oder Potenzwirkung von tierischen und pflanzlichen Produkten zum Aussterben ganzer Arten führen kann.
Tack: „Jedes Tier und jede Pflanze hat im Gesamtkunstwerk Natur seinen Platz und seine Aufgabe. Der Erhalt der gesamten Artenvielfalt ist deshalb eine Vorsorgemaßnahme, um auch für nachfolgende Generationen eine intakte und lebenswerte Umwelt zu gewährleisten. Die deutliche Reduzierung des gegenwärtigen Verlustes an biologischer Vielfalt zählt daher zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit“.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang der Schutz der Lebensräume.
Brandenburg hat dafür eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht, etwa zur Regeneration von Kalkmooren oder zur Sicherung und Entwicklung von Binnensalzstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat anlässlich des morgigen Tages des Artenschutzes (3. März) appelliert, keine Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub mit zu bringen oder geschützte Tier- und Pflanzenarten bei dubiosen Händlern zu erwerben. Immer noch werden geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte illegal gehandelt, obwohl Internationale Artenschutzabkommen das verbieten. „Skrupellose Händler verdienen am Leid der Tiere, die oftmals nicht mal den Transport aus ihren Herkunftsländern überleben“, sagte Tack.
Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.
Tack empfiehlt, vor dem Erwerb von Exemplaren wildlebender Arten sich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu informieren, ob deren Herkunft legal ist. Alle Halter sind zudem verpflichtet ihre Exemplare geschützter Wirbeltierarten beim LUGV anzumelden.
Im Bereich des illegalen Handels werden inzwischen Profite wie im Drogen- und Waffenhandel erzielt. Ein besonders extremes Beispiel ist der Handel mit Nashorn. Allein in Südafrika wurden im vergangenen Jahr 448 Nashörner illegal getötet. Sogar aus Museen werden mit Praktiken organisierter Kriminalität Nashörner gestohlen. Das Motiv: Exorbitante Profite für Nashornpulver, das in Ostasien als Heil- und Potenzmittel gehandelt wird.
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gibt es internationale Regelwerke, die den Handel und den Besitz mit geschützten Arten gesetzlich regeln. Auch in der nationalen Gesetzgebung bestehen mit dem Artenschutzrecht, strenge Regelungen zum Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Leider muss auch das LUGV in Brandenburg immer wieder illegal erworbene Exemplare geschützter Arten darunter Papageien- und Schildkrötenarten oder Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Elfenbein- oder Raubkatzenfelle beschlagnahmen.
„Wir haben es als Verbraucher und Touristen selbst in der Hand, exotische Tiere zu schützen. Ohne eine entsprechende Nachfrage gibt es auch keinen Markt für gefährdete Arten“, sagte Tack. Zu dem sei es nach wie vor erforderlich auf allen Ebenen Aufklärung zu betreiben, um zu verhindern, dass die vermeintliche Heil- oder Potenzwirkung von tierischen und pflanzlichen Produkten zum Aussterben ganzer Arten führen kann.
Tack: „Jedes Tier und jede Pflanze hat im Gesamtkunstwerk Natur seinen Platz und seine Aufgabe. Der Erhalt der gesamten Artenvielfalt ist deshalb eine Vorsorgemaßnahme, um auch für nachfolgende Generationen eine intakte und lebenswerte Umwelt zu gewährleisten. Die deutliche Reduzierung des gegenwärtigen Verlustes an biologischer Vielfalt zählt daher zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit“.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang der Schutz der Lebensräume.
Brandenburg hat dafür eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht, etwa zur Regeneration von Kalkmooren oder zur Sicherung und Entwicklung von Binnensalzstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat anlässlich des morgigen Tages des Artenschutzes (3. März) appelliert, keine Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub mit zu bringen oder geschützte Tier- und Pflanzenarten bei dubiosen Händlern zu erwerben. Immer noch werden geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte illegal gehandelt, obwohl Internationale Artenschutzabkommen das verbieten. „Skrupellose Händler verdienen am Leid der Tiere, die oftmals nicht mal den Transport aus ihren Herkunftsländern überleben“, sagte Tack.
Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.
Tack empfiehlt, vor dem Erwerb von Exemplaren wildlebender Arten sich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu informieren, ob deren Herkunft legal ist. Alle Halter sind zudem verpflichtet ihre Exemplare geschützter Wirbeltierarten beim LUGV anzumelden.
Im Bereich des illegalen Handels werden inzwischen Profite wie im Drogen- und Waffenhandel erzielt. Ein besonders extremes Beispiel ist der Handel mit Nashorn. Allein in Südafrika wurden im vergangenen Jahr 448 Nashörner illegal getötet. Sogar aus Museen werden mit Praktiken organisierter Kriminalität Nashörner gestohlen. Das Motiv: Exorbitante Profite für Nashornpulver, das in Ostasien als Heil- und Potenzmittel gehandelt wird.
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gibt es internationale Regelwerke, die den Handel und den Besitz mit geschützten Arten gesetzlich regeln. Auch in der nationalen Gesetzgebung bestehen mit dem Artenschutzrecht, strenge Regelungen zum Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Leider muss auch das LUGV in Brandenburg immer wieder illegal erworbene Exemplare geschützter Arten darunter Papageien- und Schildkrötenarten oder Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Elfenbein- oder Raubkatzenfelle beschlagnahmen.
„Wir haben es als Verbraucher und Touristen selbst in der Hand, exotische Tiere zu schützen. Ohne eine entsprechende Nachfrage gibt es auch keinen Markt für gefährdete Arten“, sagte Tack. Zu dem sei es nach wie vor erforderlich auf allen Ebenen Aufklärung zu betreiben, um zu verhindern, dass die vermeintliche Heil- oder Potenzwirkung von tierischen und pflanzlichen Produkten zum Aussterben ganzer Arten führen kann.
Tack: „Jedes Tier und jede Pflanze hat im Gesamtkunstwerk Natur seinen Platz und seine Aufgabe. Der Erhalt der gesamten Artenvielfalt ist deshalb eine Vorsorgemaßnahme, um auch für nachfolgende Generationen eine intakte und lebenswerte Umwelt zu gewährleisten. Die deutliche Reduzierung des gegenwärtigen Verlustes an biologischer Vielfalt zählt daher zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit“.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang der Schutz der Lebensräume.
Brandenburg hat dafür eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht, etwa zur Regeneration von Kalkmooren oder zur Sicherung und Entwicklung von Binnensalzstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat anlässlich des morgigen Tages des Artenschutzes (3. März) appelliert, keine Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub mit zu bringen oder geschützte Tier- und Pflanzenarten bei dubiosen Händlern zu erwerben. Immer noch werden geschützte Tiere und Pflanzen oder daraus gefertigte Produkte illegal gehandelt, obwohl Internationale Artenschutzabkommen das verbieten. „Skrupellose Händler verdienen am Leid der Tiere, die oftmals nicht mal den Transport aus ihren Herkunftsländern überleben“, sagte Tack.
Weltweit werden jährlich hunderttausende lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sowie Teile und Erzeugnisse aus bedrohten Arten wie Elfenbein, Kaviar, Bärengalle oder auch Tropenhölzer gehandelt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind daher in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Exotische Pflanzen und Tiere werden von skrupellosen Geschäftemachern oft im Internet angeboten.
Tack empfiehlt, vor dem Erwerb von Exemplaren wildlebender Arten sich beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zu informieren, ob deren Herkunft legal ist. Alle Halter sind zudem verpflichtet ihre Exemplare geschützter Wirbeltierarten beim LUGV anzumelden.
Im Bereich des illegalen Handels werden inzwischen Profite wie im Drogen- und Waffenhandel erzielt. Ein besonders extremes Beispiel ist der Handel mit Nashorn. Allein in Südafrika wurden im vergangenen Jahr 448 Nashörner illegal getötet. Sogar aus Museen werden mit Praktiken organisierter Kriminalität Nashörner gestohlen. Das Motiv: Exorbitante Profite für Nashornpulver, das in Ostasien als Heil- und Potenzmittel gehandelt wird.
Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten gibt es internationale Regelwerke, die den Handel und den Besitz mit geschützten Arten gesetzlich regeln. Auch in der nationalen Gesetzgebung bestehen mit dem Artenschutzrecht, strenge Regelungen zum Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Leider muss auch das LUGV in Brandenburg immer wieder illegal erworbene Exemplare geschützter Arten darunter Papageien- und Schildkrötenarten oder Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Elfenbein- oder Raubkatzenfelle beschlagnahmen.
„Wir haben es als Verbraucher und Touristen selbst in der Hand, exotische Tiere zu schützen. Ohne eine entsprechende Nachfrage gibt es auch keinen Markt für gefährdete Arten“, sagte Tack. Zu dem sei es nach wie vor erforderlich auf allen Ebenen Aufklärung zu betreiben, um zu verhindern, dass die vermeintliche Heil- oder Potenzwirkung von tierischen und pflanzlichen Produkten zum Aussterben ganzer Arten führen kann.
Tack: „Jedes Tier und jede Pflanze hat im Gesamtkunstwerk Natur seinen Platz und seine Aufgabe. Der Erhalt der gesamten Artenvielfalt ist deshalb eine Vorsorgemaßnahme, um auch für nachfolgende Generationen eine intakte und lebenswerte Umwelt zu gewährleisten. Die deutliche Reduzierung des gegenwärtigen Verlustes an biologischer Vielfalt zählt daher zu den dringlichsten Herausforderungen unserer Zeit“.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang der Schutz der Lebensräume.
Brandenburg hat dafür eine Reihe von Projekten auf den Weg gebracht, etwa zur Regeneration von Kalkmooren oder zur Sicherung und Entwicklung von Binnensalzstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz