„In der Stadt Senftenberg sowie ihren Ortsteilen soll künftig eine geordnete Plakatierung erfolgen. Mit der Anschaffung von Plakathaltern wird den Gewerbetreibenden, Bürgern und Gästen der Stadt eine gut sichtbare und qualitativ hochwertige Werbeanlage präsentiert“, sagt Bürgermeister Andreas Fredrich.
Ende Februar erfolgte probeweise die Montage des ersten Plakathalters im Senftenberger Laugkfeld durch die Firma Metallbau Baer, die die Plakathalter auch produziert hat. Bis 20. März 2012 werden an 400 Lichtmasten im gesamten Stadtgebiet nun 800 Plakathalter angebracht.
Das Anbringen von Plakatwerbung für Veranstaltungen und Aktionen ist ab dem 1. April 2012 ausschließlich im Hochformat DIN A1 in diesen Plakathaltern gestattet. Aus diesem Grund wurde bereits im September 2011 die Sondernutzungssatzung der Stadt Senftenberg (SnS) angepasst. Vorab war die zukünftige Plakatierung über Plakathalter mit Werbefirmen abgestimmt worden.
Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg im September 2011 die Gebührenregelung für das Anbringen von Plakatwerbung im Stadtgebiet geändert. Ab dem 1. April 2012 werden für die Plakatierung pro Tag 0,25 Euro je Plakat erhoben. Gemeinnützige Vereine können beim Nachweis der Gemeinnützigkeit selbstverständlich weiterhin 14 Tage maximal 30 Plakate gebührenfrei in den Plakathaltern der Stadt Senftenberg anbringen.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist im Internet unter www.senftenberg.de abrufbar. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Senftenberg gern unter der Telefonnummer 03573 701-223 oder per E-Mail: ordnungsamt[at]senftenberg.de.
Quelle: Stadt Senftenberg
„In der Stadt Senftenberg sowie ihren Ortsteilen soll künftig eine geordnete Plakatierung erfolgen. Mit der Anschaffung von Plakathaltern wird den Gewerbetreibenden, Bürgern und Gästen der Stadt eine gut sichtbare und qualitativ hochwertige Werbeanlage präsentiert“, sagt Bürgermeister Andreas Fredrich.
Ende Februar erfolgte probeweise die Montage des ersten Plakathalters im Senftenberger Laugkfeld durch die Firma Metallbau Baer, die die Plakathalter auch produziert hat. Bis 20. März 2012 werden an 400 Lichtmasten im gesamten Stadtgebiet nun 800 Plakathalter angebracht.
Das Anbringen von Plakatwerbung für Veranstaltungen und Aktionen ist ab dem 1. April 2012 ausschließlich im Hochformat DIN A1 in diesen Plakathaltern gestattet. Aus diesem Grund wurde bereits im September 2011 die Sondernutzungssatzung der Stadt Senftenberg (SnS) angepasst. Vorab war die zukünftige Plakatierung über Plakathalter mit Werbefirmen abgestimmt worden.
Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg im September 2011 die Gebührenregelung für das Anbringen von Plakatwerbung im Stadtgebiet geändert. Ab dem 1. April 2012 werden für die Plakatierung pro Tag 0,25 Euro je Plakat erhoben. Gemeinnützige Vereine können beim Nachweis der Gemeinnützigkeit selbstverständlich weiterhin 14 Tage maximal 30 Plakate gebührenfrei in den Plakathaltern der Stadt Senftenberg anbringen.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist im Internet unter www.senftenberg.de abrufbar. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Senftenberg gern unter der Telefonnummer 03573 701-223 oder per E-Mail: ordnungsamt[at]senftenberg.de.
Quelle: Stadt Senftenberg
„In der Stadt Senftenberg sowie ihren Ortsteilen soll künftig eine geordnete Plakatierung erfolgen. Mit der Anschaffung von Plakathaltern wird den Gewerbetreibenden, Bürgern und Gästen der Stadt eine gut sichtbare und qualitativ hochwertige Werbeanlage präsentiert“, sagt Bürgermeister Andreas Fredrich.
Ende Februar erfolgte probeweise die Montage des ersten Plakathalters im Senftenberger Laugkfeld durch die Firma Metallbau Baer, die die Plakathalter auch produziert hat. Bis 20. März 2012 werden an 400 Lichtmasten im gesamten Stadtgebiet nun 800 Plakathalter angebracht.
Das Anbringen von Plakatwerbung für Veranstaltungen und Aktionen ist ab dem 1. April 2012 ausschließlich im Hochformat DIN A1 in diesen Plakathaltern gestattet. Aus diesem Grund wurde bereits im September 2011 die Sondernutzungssatzung der Stadt Senftenberg (SnS) angepasst. Vorab war die zukünftige Plakatierung über Plakathalter mit Werbefirmen abgestimmt worden.
Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg im September 2011 die Gebührenregelung für das Anbringen von Plakatwerbung im Stadtgebiet geändert. Ab dem 1. April 2012 werden für die Plakatierung pro Tag 0,25 Euro je Plakat erhoben. Gemeinnützige Vereine können beim Nachweis der Gemeinnützigkeit selbstverständlich weiterhin 14 Tage maximal 30 Plakate gebührenfrei in den Plakathaltern der Stadt Senftenberg anbringen.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist im Internet unter www.senftenberg.de abrufbar. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Senftenberg gern unter der Telefonnummer 03573 701-223 oder per E-Mail: ordnungsamt[at]senftenberg.de.
Quelle: Stadt Senftenberg
„In der Stadt Senftenberg sowie ihren Ortsteilen soll künftig eine geordnete Plakatierung erfolgen. Mit der Anschaffung von Plakathaltern wird den Gewerbetreibenden, Bürgern und Gästen der Stadt eine gut sichtbare und qualitativ hochwertige Werbeanlage präsentiert“, sagt Bürgermeister Andreas Fredrich.
Ende Februar erfolgte probeweise die Montage des ersten Plakathalters im Senftenberger Laugkfeld durch die Firma Metallbau Baer, die die Plakathalter auch produziert hat. Bis 20. März 2012 werden an 400 Lichtmasten im gesamten Stadtgebiet nun 800 Plakathalter angebracht.
Das Anbringen von Plakatwerbung für Veranstaltungen und Aktionen ist ab dem 1. April 2012 ausschließlich im Hochformat DIN A1 in diesen Plakathaltern gestattet. Aus diesem Grund wurde bereits im September 2011 die Sondernutzungssatzung der Stadt Senftenberg (SnS) angepasst. Vorab war die zukünftige Plakatierung über Plakathalter mit Werbefirmen abgestimmt worden.
Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg im September 2011 die Gebührenregelung für das Anbringen von Plakatwerbung im Stadtgebiet geändert. Ab dem 1. April 2012 werden für die Plakatierung pro Tag 0,25 Euro je Plakat erhoben. Gemeinnützige Vereine können beim Nachweis der Gemeinnützigkeit selbstverständlich weiterhin 14 Tage maximal 30 Plakate gebührenfrei in den Plakathaltern der Stadt Senftenberg anbringen.
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist im Internet unter www.senftenberg.de abrufbar. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Senftenberg gern unter der Telefonnummer 03573 701-223 oder per E-Mail: ordnungsamt[at]senftenberg.de.
Quelle: Stadt Senftenberg