Die Berliner SPD-Fraktion hat die unverzügliche Offenlegung der S-Bahn-Verträge gefordert. In diesem Punkt unterstütze der Fraktionsvorstand die Forderungen der Initiative für ein S-Bahn-Volksbegehren, teilte SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Dienstag mit. Die weiteren Forderungen des Berliner S-Bahn-Tisches – keine Privatisierung und mehr Personal – würden zudem ernsthaft geprüft.
Damit stellen sich die Sozialdemokraten in dem Punkt gegen ihren früheren Fraktionsvorsitzenden und heutigen Verkehrssenator Michael Müller. Dieser hatte vor einer Woche für den rot-schwarzen Senat erklärt, dass er das beantragte Volksbegehren ablehne. Viele darin geforderten Maßnahmen seien mit Blick auf den laufenden S-Bahn-Vertrag “kurzfristig nicht umsetzbar”, so Müller.
Der Senat begründete seine Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens damit, “dass in einen laufenden Vertrag per Gesetzesbeschluss eingegriffen werden soll”. Das betreffe sowohl die materiellen Anforderungen an den S-Bahn-Betrieb als auch die Offenlegung der Verträge. Hier sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die “grundrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der S-Bahn Berlin GmbH” abzuwägen.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg
Die Berliner SPD-Fraktion hat die unverzügliche Offenlegung der S-Bahn-Verträge gefordert. In diesem Punkt unterstütze der Fraktionsvorstand die Forderungen der Initiative für ein S-Bahn-Volksbegehren, teilte SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Dienstag mit. Die weiteren Forderungen des Berliner S-Bahn-Tisches – keine Privatisierung und mehr Personal – würden zudem ernsthaft geprüft.
Damit stellen sich die Sozialdemokraten in dem Punkt gegen ihren früheren Fraktionsvorsitzenden und heutigen Verkehrssenator Michael Müller. Dieser hatte vor einer Woche für den rot-schwarzen Senat erklärt, dass er das beantragte Volksbegehren ablehne. Viele darin geforderten Maßnahmen seien mit Blick auf den laufenden S-Bahn-Vertrag “kurzfristig nicht umsetzbar”, so Müller.
Der Senat begründete seine Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens damit, “dass in einen laufenden Vertrag per Gesetzesbeschluss eingegriffen werden soll”. Das betreffe sowohl die materiellen Anforderungen an den S-Bahn-Betrieb als auch die Offenlegung der Verträge. Hier sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die “grundrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der S-Bahn Berlin GmbH” abzuwägen.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg