Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. Von nächtlichen Fluglärm betroffene Gemeinden in Brandenburg können mehr als nur Romane davon schreiben.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) startete nun eine elektronischen Unterschriftenaktion: “Forderung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr”.
Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus ganz Deutschland können sich auf elektronischen Wege über die Webseite www.fluglaerm.de an der Unterschriftensammlung beteiligen.
Bild, Copyright: Frank Gutschmidt, Quelle: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)
Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. Von nächtlichen Fluglärm betroffene Gemeinden in Brandenburg können mehr als nur Romane davon schreiben.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) startete nun eine elektronischen Unterschriftenaktion: “Forderung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr”.
Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus ganz Deutschland können sich auf elektronischen Wege über die Webseite www.fluglaerm.de an der Unterschriftensammlung beteiligen.
Bild, Copyright: Frank Gutschmidt, Quelle: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)