Labor und Herstellungsplatz für Rezepturen müssen auch in Zukunft in allen Apotheken vorhanden sein. Brandenburg hat sich von Anfang an für diese Regelung stark gemacht, die jetzt auch Eingang in den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung der Bundesregierung gefunden hat. „Wir setzen uns dafür ein, die volle Leistungsfähigkeit jeder Apotheke zum Wohle der Bevölkerung zu erhalten und zu festigen und haben alle Änderungen hin zu einer Filialapotheke light abgelehnt“, sagt Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) und unterstützt damit die Auffassung der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes.
Tack warnt aber davor, die Verpflichtung zur Vorhaltung eines funktionsfähigen Labors durch andere neue Regelungen zu verwässern. „Es darf nicht dazu kommen, dass zwar jede der bis zu vier Apotheken eines Filialverbundes formal über ein Labor verfügt, aber der Leiter bzw. die Leiterin der Apotheke allein entscheiden kann, nur in einer Apotheke ein funktionsfähiges Labor vorzuhalten und in den anderen Apotheken den Umfang der Geräteausstattung und Reagenzien derart zu reduzieren, dass eine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist“ , so die Gesundheitsministerin. Das wäre die Einführung der „Apotheke light“ durch die Hintertür. Jede Apotheke benötigt ein funktionsfähiges Labor zur Untersuchung von Arzneimitteln und deren Inhaltsstoffen und damit zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln.
Darüber hinaus fordert Tack, dass der Not- und Nachtdienst auf dem Land nicht ausgedünnt wird. „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Arzneimittelberatung in einer Gesellschaft des längeren Lebens muss auch künftig im strukturschwachen ländlichen Raum gesichert sein. Dies ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung und für Brandenburg ein wichtiges Ziel“, sagt Tack. Sie verweist darauf, dass die Apotheken eine tragende Säule im gesundheitlichen Versorgungssystem sind und fordert entsprechende Nachbesserungen.
„Unser Ziel ist es, alle Apotheken mit gleicher Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu werden wir uns im Bundesratsverfahren weiter engagieren“, so die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Labor und Herstellungsplatz für Rezepturen müssen auch in Zukunft in allen Apotheken vorhanden sein. Brandenburg hat sich von Anfang an für diese Regelung stark gemacht, die jetzt auch Eingang in den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung der Bundesregierung gefunden hat. „Wir setzen uns dafür ein, die volle Leistungsfähigkeit jeder Apotheke zum Wohle der Bevölkerung zu erhalten und zu festigen und haben alle Änderungen hin zu einer Filialapotheke light abgelehnt“, sagt Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) und unterstützt damit die Auffassung der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes.
Tack warnt aber davor, die Verpflichtung zur Vorhaltung eines funktionsfähigen Labors durch andere neue Regelungen zu verwässern. „Es darf nicht dazu kommen, dass zwar jede der bis zu vier Apotheken eines Filialverbundes formal über ein Labor verfügt, aber der Leiter bzw. die Leiterin der Apotheke allein entscheiden kann, nur in einer Apotheke ein funktionsfähiges Labor vorzuhalten und in den anderen Apotheken den Umfang der Geräteausstattung und Reagenzien derart zu reduzieren, dass eine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist“ , so die Gesundheitsministerin. Das wäre die Einführung der „Apotheke light“ durch die Hintertür. Jede Apotheke benötigt ein funktionsfähiges Labor zur Untersuchung von Arzneimitteln und deren Inhaltsstoffen und damit zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln.
Darüber hinaus fordert Tack, dass der Not- und Nachtdienst auf dem Land nicht ausgedünnt wird. „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Arzneimittelberatung in einer Gesellschaft des längeren Lebens muss auch künftig im strukturschwachen ländlichen Raum gesichert sein. Dies ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung und für Brandenburg ein wichtiges Ziel“, sagt Tack. Sie verweist darauf, dass die Apotheken eine tragende Säule im gesundheitlichen Versorgungssystem sind und fordert entsprechende Nachbesserungen.
„Unser Ziel ist es, alle Apotheken mit gleicher Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu werden wir uns im Bundesratsverfahren weiter engagieren“, so die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Labor und Herstellungsplatz für Rezepturen müssen auch in Zukunft in allen Apotheken vorhanden sein. Brandenburg hat sich von Anfang an für diese Regelung stark gemacht, die jetzt auch Eingang in den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung der Bundesregierung gefunden hat. „Wir setzen uns dafür ein, die volle Leistungsfähigkeit jeder Apotheke zum Wohle der Bevölkerung zu erhalten und zu festigen und haben alle Änderungen hin zu einer Filialapotheke light abgelehnt“, sagt Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) und unterstützt damit die Auffassung der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes.
Tack warnt aber davor, die Verpflichtung zur Vorhaltung eines funktionsfähigen Labors durch andere neue Regelungen zu verwässern. „Es darf nicht dazu kommen, dass zwar jede der bis zu vier Apotheken eines Filialverbundes formal über ein Labor verfügt, aber der Leiter bzw. die Leiterin der Apotheke allein entscheiden kann, nur in einer Apotheke ein funktionsfähiges Labor vorzuhalten und in den anderen Apotheken den Umfang der Geräteausstattung und Reagenzien derart zu reduzieren, dass eine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist“ , so die Gesundheitsministerin. Das wäre die Einführung der „Apotheke light“ durch die Hintertür. Jede Apotheke benötigt ein funktionsfähiges Labor zur Untersuchung von Arzneimitteln und deren Inhaltsstoffen und damit zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln.
Darüber hinaus fordert Tack, dass der Not- und Nachtdienst auf dem Land nicht ausgedünnt wird. „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Arzneimittelberatung in einer Gesellschaft des längeren Lebens muss auch künftig im strukturschwachen ländlichen Raum gesichert sein. Dies ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung und für Brandenburg ein wichtiges Ziel“, sagt Tack. Sie verweist darauf, dass die Apotheken eine tragende Säule im gesundheitlichen Versorgungssystem sind und fordert entsprechende Nachbesserungen.
„Unser Ziel ist es, alle Apotheken mit gleicher Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu werden wir uns im Bundesratsverfahren weiter engagieren“, so die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Labor und Herstellungsplatz für Rezepturen müssen auch in Zukunft in allen Apotheken vorhanden sein. Brandenburg hat sich von Anfang an für diese Regelung stark gemacht, die jetzt auch Eingang in den überarbeiteten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung der Bundesregierung gefunden hat. „Wir setzen uns dafür ein, die volle Leistungsfähigkeit jeder Apotheke zum Wohle der Bevölkerung zu erhalten und zu festigen und haben alle Änderungen hin zu einer Filialapotheke light abgelehnt“, sagt Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) und unterstützt damit die Auffassung der Landesapothekerkammer und des Apothekerverbandes.
Tack warnt aber davor, die Verpflichtung zur Vorhaltung eines funktionsfähigen Labors durch andere neue Regelungen zu verwässern. „Es darf nicht dazu kommen, dass zwar jede der bis zu vier Apotheken eines Filialverbundes formal über ein Labor verfügt, aber der Leiter bzw. die Leiterin der Apotheke allein entscheiden kann, nur in einer Apotheke ein funktionsfähiges Labor vorzuhalten und in den anderen Apotheken den Umfang der Geräteausstattung und Reagenzien derart zu reduzieren, dass eine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist“ , so die Gesundheitsministerin. Das wäre die Einführung der „Apotheke light“ durch die Hintertür. Jede Apotheke benötigt ein funktionsfähiges Labor zur Untersuchung von Arzneimitteln und deren Inhaltsstoffen und damit zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln.
Darüber hinaus fordert Tack, dass der Not- und Nachtdienst auf dem Land nicht ausgedünnt wird. „Die flächendeckende Arzneimittelversorgung und Arzneimittelberatung in einer Gesellschaft des längeren Lebens muss auch künftig im strukturschwachen ländlichen Raum gesichert sein. Dies ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung und für Brandenburg ein wichtiges Ziel“, sagt Tack. Sie verweist darauf, dass die Apotheken eine tragende Säule im gesundheitlichen Versorgungssystem sind und fordert entsprechende Nachbesserungen.
„Unser Ziel ist es, alle Apotheken mit gleicher Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu werden wir uns im Bundesratsverfahren weiter engagieren“, so die Ministerin.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz