Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger hält bei der Planung der Ortsumgehung Lübben an der ortsnäheren „Fleischerhakenvariante“ fest. Auf die etwas ortsfernere Variante, die geschützte Gebiete durchschneidet und eigentlich daher ausscheidet, soll nur dann zurückgegriffen werden, wenn zum Beispiel die noch anstehenden vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen auch für die ortsnahe Variante Probleme bringen. Das ist das Ergebnis eines Gespräches heute im Ministerium mit Landrat Stephan Loge, dem Lübbener Bürgermeister Lothar Bretterbauer und der Vorsitzenden des Tourismusvereines, Sylvia Lehmann.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Wir dürfen hier nicht rumeiern, wenn wir in absehbarer Zeit bauen wollen. Die Fleischerhakenvariante ist planerisch voraussichtlich die einzig machbare und wird daher weiter verfolgt. Die andere Variante zerschneidet geschützte Gebiete des Freiraumverbundes und würde den Zielen des Landesentwicklungsplans entgegenstehen. Ich bin aber bereit, die Möglichkeiten der ortsfernen Variante nochmals prüfen zu lassen, wenn sich im weiteren Verlauf der Planung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die ortsnahe Variante als nicht realisierbar herausstellen sollte.“
Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde die ursprünglich favorisierte Trassenführung problematisch. Die Straße sollte zunächst bereits vor Neuendorf nach Norden schwenken und westlich um Lübben herumgeführt werden, um bei Treppendorf die B 115 zu kreuzen und dann nach Osten zu gehen und nördlich von Lübben wieder die B 87 zu erreichen. Am Beginn der Trasse im Süden sieht die Landesplanung aber einen Freiraumverbund vor, der nicht zerschnitten werden darf, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
Diese Alternative stellt die so genannte „Fleischerhakenvariante“ dar. Sie beginnt von Luckau kommend hinter Neuendorf und führt etwas enger an der Ortslage Lübben vorbei. Südlich Treppendorf trifft sie wieder auf die Linie der Ursprungsvariante und verläuft dann genau wie sie weiter. Eine Zerschneidung geschützter Gebiete wird vermieden. Nach Aussage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) kann die Ausnahmeregelung des Landesentwicklungsplanes nicht in Anspruch genommen werden, da mit der Fleischerhakenvariante zum gegenwärtigen Stand eine machbare Alternative vorhanden ist.
Das Land wird die Linie nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium bestätigen. Zur Abstimmung wird das Ministerium die Unterlagen voraussichtlich noch 2011 beim Bund einreichen. Auf dieser Basis wird der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Entwurfsplanung beauftragt. Sollten sich im Verlauf der Untersuchungen zum straßenbautechnischen Entwurf mit den vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen herausstellen, dass diese Variante zum Beispiel aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist und daher eine Alternativenprüfung durchzuführen ist, wird auf die ortsferne Variante zurückgegriffen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger hält bei der Planung der Ortsumgehung Lübben an der ortsnäheren „Fleischerhakenvariante“ fest. Auf die etwas ortsfernere Variante, die geschützte Gebiete durchschneidet und eigentlich daher ausscheidet, soll nur dann zurückgegriffen werden, wenn zum Beispiel die noch anstehenden vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen auch für die ortsnahe Variante Probleme bringen. Das ist das Ergebnis eines Gespräches heute im Ministerium mit Landrat Stephan Loge, dem Lübbener Bürgermeister Lothar Bretterbauer und der Vorsitzenden des Tourismusvereines, Sylvia Lehmann.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Wir dürfen hier nicht rumeiern, wenn wir in absehbarer Zeit bauen wollen. Die Fleischerhakenvariante ist planerisch voraussichtlich die einzig machbare und wird daher weiter verfolgt. Die andere Variante zerschneidet geschützte Gebiete des Freiraumverbundes und würde den Zielen des Landesentwicklungsplans entgegenstehen. Ich bin aber bereit, die Möglichkeiten der ortsfernen Variante nochmals prüfen zu lassen, wenn sich im weiteren Verlauf der Planung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die ortsnahe Variante als nicht realisierbar herausstellen sollte.“
Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde die ursprünglich favorisierte Trassenführung problematisch. Die Straße sollte zunächst bereits vor Neuendorf nach Norden schwenken und westlich um Lübben herumgeführt werden, um bei Treppendorf die B 115 zu kreuzen und dann nach Osten zu gehen und nördlich von Lübben wieder die B 87 zu erreichen. Am Beginn der Trasse im Süden sieht die Landesplanung aber einen Freiraumverbund vor, der nicht zerschnitten werden darf, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
Diese Alternative stellt die so genannte „Fleischerhakenvariante“ dar. Sie beginnt von Luckau kommend hinter Neuendorf und führt etwas enger an der Ortslage Lübben vorbei. Südlich Treppendorf trifft sie wieder auf die Linie der Ursprungsvariante und verläuft dann genau wie sie weiter. Eine Zerschneidung geschützter Gebiete wird vermieden. Nach Aussage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) kann die Ausnahmeregelung des Landesentwicklungsplanes nicht in Anspruch genommen werden, da mit der Fleischerhakenvariante zum gegenwärtigen Stand eine machbare Alternative vorhanden ist.
Das Land wird die Linie nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium bestätigen. Zur Abstimmung wird das Ministerium die Unterlagen voraussichtlich noch 2011 beim Bund einreichen. Auf dieser Basis wird der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Entwurfsplanung beauftragt. Sollten sich im Verlauf der Untersuchungen zum straßenbautechnischen Entwurf mit den vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen herausstellen, dass diese Variante zum Beispiel aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist und daher eine Alternativenprüfung durchzuführen ist, wird auf die ortsferne Variante zurückgegriffen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger hält bei der Planung der Ortsumgehung Lübben an der ortsnäheren „Fleischerhakenvariante“ fest. Auf die etwas ortsfernere Variante, die geschützte Gebiete durchschneidet und eigentlich daher ausscheidet, soll nur dann zurückgegriffen werden, wenn zum Beispiel die noch anstehenden vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen auch für die ortsnahe Variante Probleme bringen. Das ist das Ergebnis eines Gespräches heute im Ministerium mit Landrat Stephan Loge, dem Lübbener Bürgermeister Lothar Bretterbauer und der Vorsitzenden des Tourismusvereines, Sylvia Lehmann.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Wir dürfen hier nicht rumeiern, wenn wir in absehbarer Zeit bauen wollen. Die Fleischerhakenvariante ist planerisch voraussichtlich die einzig machbare und wird daher weiter verfolgt. Die andere Variante zerschneidet geschützte Gebiete des Freiraumverbundes und würde den Zielen des Landesentwicklungsplans entgegenstehen. Ich bin aber bereit, die Möglichkeiten der ortsfernen Variante nochmals prüfen zu lassen, wenn sich im weiteren Verlauf der Planung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die ortsnahe Variante als nicht realisierbar herausstellen sollte.“
Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde die ursprünglich favorisierte Trassenführung problematisch. Die Straße sollte zunächst bereits vor Neuendorf nach Norden schwenken und westlich um Lübben herumgeführt werden, um bei Treppendorf die B 115 zu kreuzen und dann nach Osten zu gehen und nördlich von Lübben wieder die B 87 zu erreichen. Am Beginn der Trasse im Süden sieht die Landesplanung aber einen Freiraumverbund vor, der nicht zerschnitten werden darf, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
Diese Alternative stellt die so genannte „Fleischerhakenvariante“ dar. Sie beginnt von Luckau kommend hinter Neuendorf und führt etwas enger an der Ortslage Lübben vorbei. Südlich Treppendorf trifft sie wieder auf die Linie der Ursprungsvariante und verläuft dann genau wie sie weiter. Eine Zerschneidung geschützter Gebiete wird vermieden. Nach Aussage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) kann die Ausnahmeregelung des Landesentwicklungsplanes nicht in Anspruch genommen werden, da mit der Fleischerhakenvariante zum gegenwärtigen Stand eine machbare Alternative vorhanden ist.
Das Land wird die Linie nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium bestätigen. Zur Abstimmung wird das Ministerium die Unterlagen voraussichtlich noch 2011 beim Bund einreichen. Auf dieser Basis wird der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Entwurfsplanung beauftragt. Sollten sich im Verlauf der Untersuchungen zum straßenbautechnischen Entwurf mit den vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen herausstellen, dass diese Variante zum Beispiel aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist und daher eine Alternativenprüfung durchzuführen ist, wird auf die ortsferne Variante zurückgegriffen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger hält bei der Planung der Ortsumgehung Lübben an der ortsnäheren „Fleischerhakenvariante“ fest. Auf die etwas ortsfernere Variante, die geschützte Gebiete durchschneidet und eigentlich daher ausscheidet, soll nur dann zurückgegriffen werden, wenn zum Beispiel die noch anstehenden vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen auch für die ortsnahe Variante Probleme bringen. Das ist das Ergebnis eines Gespräches heute im Ministerium mit Landrat Stephan Loge, dem Lübbener Bürgermeister Lothar Bretterbauer und der Vorsitzenden des Tourismusvereines, Sylvia Lehmann.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Wir dürfen hier nicht rumeiern, wenn wir in absehbarer Zeit bauen wollen. Die Fleischerhakenvariante ist planerisch voraussichtlich die einzig machbare und wird daher weiter verfolgt. Die andere Variante zerschneidet geschützte Gebiete des Freiraumverbundes und würde den Zielen des Landesentwicklungsplans entgegenstehen. Ich bin aber bereit, die Möglichkeiten der ortsfernen Variante nochmals prüfen zu lassen, wenn sich im weiteren Verlauf der Planung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die ortsnahe Variante als nicht realisierbar herausstellen sollte.“
Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes wurde die ursprünglich favorisierte Trassenführung problematisch. Die Straße sollte zunächst bereits vor Neuendorf nach Norden schwenken und westlich um Lübben herumgeführt werden, um bei Treppendorf die B 115 zu kreuzen und dann nach Osten zu gehen und nördlich von Lübben wieder die B 87 zu erreichen. Am Beginn der Trasse im Süden sieht die Landesplanung aber einen Freiraumverbund vor, der nicht zerschnitten werden darf, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
Diese Alternative stellt die so genannte „Fleischerhakenvariante“ dar. Sie beginnt von Luckau kommend hinter Neuendorf und führt etwas enger an der Ortslage Lübben vorbei. Südlich Treppendorf trifft sie wieder auf die Linie der Ursprungsvariante und verläuft dann genau wie sie weiter. Eine Zerschneidung geschützter Gebiete wird vermieden. Nach Aussage der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) kann die Ausnahmeregelung des Landesentwicklungsplanes nicht in Anspruch genommen werden, da mit der Fleischerhakenvariante zum gegenwärtigen Stand eine machbare Alternative vorhanden ist.
Das Land wird die Linie nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium bestätigen. Zur Abstimmung wird das Ministerium die Unterlagen voraussichtlich noch 2011 beim Bund einreichen. Auf dieser Basis wird der Landesbetrieb Straßenwesen mit der Entwurfsplanung beauftragt. Sollten sich im Verlauf der Untersuchungen zum straßenbautechnischen Entwurf mit den vertiefenden naturschutzfachlichen Untersuchungen herausstellen, dass diese Variante zum Beispiel aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist und daher eine Alternativenprüfung durchzuführen ist, wird auf die ortsferne Variante zurückgegriffen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft