In einem Schreiben hat die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzańskie dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn wegen angeblichen Schwarzbaus der Fußgängerbrücke zwischen Guben und Gubin (Theaterinsel) eingestellt wird.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das deutsche Baurecht Anwendung findet. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses Abkommens hat sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzańskie hatte am 11. Oktober 2007 ein Verfahren gegen Klaus-Dieter Hübner eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember 2007 eingeweiht.
Quelle und © Fotos: Stadt Guben
In einem Schreiben hat die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzańskie dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn wegen angeblichen Schwarzbaus der Fußgängerbrücke zwischen Guben und Gubin (Theaterinsel) eingestellt wird.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das deutsche Baurecht Anwendung findet. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses Abkommens hat sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzańskie hatte am 11. Oktober 2007 ein Verfahren gegen Klaus-Dieter Hübner eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember 2007 eingeweiht.
Quelle und © Fotos: Stadt Guben
In einem Schreiben hat die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzańskie dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn wegen angeblichen Schwarzbaus der Fußgängerbrücke zwischen Guben und Gubin (Theaterinsel) eingestellt wird.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das deutsche Baurecht Anwendung findet. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses Abkommens hat sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzańskie hatte am 11. Oktober 2007 ein Verfahren gegen Klaus-Dieter Hübner eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember 2007 eingeweiht.
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In einem Schreiben hat die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzańskie dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn wegen angeblichen Schwarzbaus der Fußgängerbrücke zwischen Guben und Gubin (Theaterinsel) eingestellt wird.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das deutsche Baurecht Anwendung findet. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses Abkommens hat sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzańskie hatte am 11. Oktober 2007 ein Verfahren gegen Klaus-Dieter Hübner eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember 2007 eingeweiht.
Quelle und © Fotos: Stadt Guben