Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wird am 11. September 2011 eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister wählen. Diesen Termin legte jetzt das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl soll zwei Wochen später, am 25. September 2011, stattfinden.
Da von Oktober 2011 bis Anfang Januar 2012 nach derzeitigem Stand in weiteren 37 amtsfreien Städten und Gemeinden die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endet, hat das Innenministerium den Landräten diese Termine ebenfalls für die Hauptwahl und eine eventuelle Stichwahl vorgegeben.
“Die Bündelung der Wahltermine macht Sinn”, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. “Wir erhoffen uns davon mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die einzelnen Wahlen und eine höhere Wahlbeteiligung. Demokratische Legitimation braucht eine möglichst breite Basis. Der einheitliche Wahltermin kann dazu beitragen, das Interesse an den Bürgermeisterwahlen zu erhöhen.”
Die Landräte werden nunmehr für die betreffenden Städte und Gemeinden den vorgegebenen Haupt- und Stichwahltermin der Bürgermeisterwahl festlegen. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (§ 74) muss die Neuwahl des Oberbürgermeisters oder hauptamtlichen Bürgermeisters innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des Amtsinhabers stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wird am 11. September 2011 eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister wählen. Diesen Termin legte jetzt das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl soll zwei Wochen später, am 25. September 2011, stattfinden.
Da von Oktober 2011 bis Anfang Januar 2012 nach derzeitigem Stand in weiteren 37 amtsfreien Städten und Gemeinden die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endet, hat das Innenministerium den Landräten diese Termine ebenfalls für die Hauptwahl und eine eventuelle Stichwahl vorgegeben.
“Die Bündelung der Wahltermine macht Sinn”, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. “Wir erhoffen uns davon mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die einzelnen Wahlen und eine höhere Wahlbeteiligung. Demokratische Legitimation braucht eine möglichst breite Basis. Der einheitliche Wahltermin kann dazu beitragen, das Interesse an den Bürgermeisterwahlen zu erhöhen.”
Die Landräte werden nunmehr für die betreffenden Städte und Gemeinden den vorgegebenen Haupt- und Stichwahltermin der Bürgermeisterwahl festlegen. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (§ 74) muss die Neuwahl des Oberbürgermeisters oder hauptamtlichen Bürgermeisters innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des Amtsinhabers stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wird am 11. September 2011 eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister wählen. Diesen Termin legte jetzt das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl soll zwei Wochen später, am 25. September 2011, stattfinden.
Da von Oktober 2011 bis Anfang Januar 2012 nach derzeitigem Stand in weiteren 37 amtsfreien Städten und Gemeinden die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endet, hat das Innenministerium den Landräten diese Termine ebenfalls für die Hauptwahl und eine eventuelle Stichwahl vorgegeben.
“Die Bündelung der Wahltermine macht Sinn”, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. “Wir erhoffen uns davon mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die einzelnen Wahlen und eine höhere Wahlbeteiligung. Demokratische Legitimation braucht eine möglichst breite Basis. Der einheitliche Wahltermin kann dazu beitragen, das Interesse an den Bürgermeisterwahlen zu erhöhen.”
Die Landräte werden nunmehr für die betreffenden Städte und Gemeinden den vorgegebenen Haupt- und Stichwahltermin der Bürgermeisterwahl festlegen. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (§ 74) muss die Neuwahl des Oberbürgermeisters oder hauptamtlichen Bürgermeisters innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des Amtsinhabers stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern
Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wird am 11. September 2011 eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister wählen. Diesen Termin legte jetzt das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl soll zwei Wochen später, am 25. September 2011, stattfinden.
Da von Oktober 2011 bis Anfang Januar 2012 nach derzeitigem Stand in weiteren 37 amtsfreien Städten und Gemeinden die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endet, hat das Innenministerium den Landräten diese Termine ebenfalls für die Hauptwahl und eine eventuelle Stichwahl vorgegeben.
“Die Bündelung der Wahltermine macht Sinn”, erklärte Innenminister Dietmar Woidke heute in Potsdam. “Wir erhoffen uns davon mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die einzelnen Wahlen und eine höhere Wahlbeteiligung. Demokratische Legitimation braucht eine möglichst breite Basis. Der einheitliche Wahltermin kann dazu beitragen, das Interesse an den Bürgermeisterwahlen zu erhöhen.”
Die Landräte werden nunmehr für die betreffenden Städte und Gemeinden den vorgegebenen Haupt- und Stichwahltermin der Bürgermeisterwahl festlegen. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (§ 74) muss die Neuwahl des Oberbürgermeisters oder hauptamtlichen Bürgermeisters innerhalb der letzten vier Monate der Amtszeit des Amtsinhabers stattfinden.
Quelle: Ministerium des Innern