Pienkny würdigt am Tag der Kriminalitätsopfer das Engagement der ehrenamtlichen Opferverbände und hofft auf einen noch stärkeren Gebrauch der Mitwirkungs- und Entschädigungsrechte durch die Opfer
Brandenburg sieht sich im Bereich des Opferschutzes gut aufgestellt, man werde aber an diesem Punkt nicht stehenbleiben, sagte der Staatssekretär für Justiz, Dr. Ronald Pienkny, am 20.03.2015 anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer und des Opferschutzes: „Wir sind bestrebt den Opferschutz weiter auszubauen und werden dafür sowohl staatliche als auch private Angebote und Projekte fördern. Insbesondere den Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten werden wir in Brandenburg eher umsetzen, als es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht.“
Kriminalitätsopfer seien lange Zeit in der Praxis des Strafverfahrens vergessen worden, dies habe sich glücklicherweise geändert. Er hoffe, dass es auch hier in Zukunft weitere Fortschritte geben werde. Pienkny sagte weiter: „In der Vergangenheit wurden oftmals nur Einzelprobleme korrigiert. Zudem machen immer noch zu wenig Opfer von den zahlreichen Mitwirkungs- und Entschädigungsrechten Gebrauch. Auch das muss bei neuen Regelungen berücksichtigt werden, damit neue Gesetze nicht nur eine symbolische Wirkung haben.“
Pienkny würdigte ausdrücklich die Arbeit der Opferverbände, die eine wichtige Rolle für den Schutz von Kriminalitätsopfern spielten: „Organisationen wie der “Weisse Ring“, oder die “Opferhilfe Brandenburg“ sind wertvolle Stützen für die Opfer. Nicht nur anlässlich des heutigen Tages bedanke ich mich herzlich für deren wertvolle und aufopferungsvolle Arbeit.“ Denn schon für weitestgehend unbeteiligte Zeugen sei es eine unangenehme Situation, sich in einem Gerichtssaal den Fragen von Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu stellen. Für Opfer einer Straftat sei dies in der Regel noch viel schwieriger. Sie erlebten durch die Befragung erneut die Tat und müssten oftmals dem Täter direkt gegenübersitzen. „In dieser Situation jemanden an der Seite zu haben, der vorab das gerichtliche Verfahren erläutert oder bei der Vernehmung anwesend ist, hat eine große Bedeutung für die Opfer“, führte der Staatssekretär aus.
Um die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Opferschutzes wird es auch am kommenden Mittwoch bei einem Arbeitsgespräch von Justizminister Dr. Helmuth Markov mit der Bundesvorsitzenden des Weissen Rings, Roswitha Müller-Piepenkötter, gehen.
Hintergrund
Anlässlich des Tages veranstaltet der “Weisse Ring“ Landesverband Brandenburg am Mittwoch, den 25.03.2015 eine Diskussionsveranstaltung mit dem Thema „Opferrechte wahren, Opferentschädigungsgesetz schützen“ in Senftenberg. Der Tag des Kriminalitätsopfers wurde ursprünglich erstmals in Schweden am Datum des 22. Februars begangen. Die Idee des Tages wurde vom Weissen Ring aufgegriffen und so wird in Deutschland jedes Jahr am 22. März der Kriminalitätsopfer gedacht und daran erinnert, dass jeder Mensch jederzeit Opfer einer Straftat werden kann.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz