Die Prüfung der Voraussetzungen zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Erkundungsregion Birkholz-Beeskow durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) ist abgeschlossen. Die Zulassung soll in Kürze erfolgen. Darüber hat LBGR-Präsident Dr. Klaus Freytag heute in Potsdam die Mitglieder des Erkundungsbeirates informiert.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. „Mit einem genehmigten Hauptbetriebsplan darf Vattenfall noch nicht mit der Erkundung beginnen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers. „Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab“, sagte Christoffers. Zugleich machte er deutlich: „Wir werden erst erkunden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.“
Damit erhöht Christoffers den Druck auf den Bund.
Gegen die Aufsuchungserlaubnis, die auf der Basis des Bundesberggesetzes erteilt wurde, wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Minister Christoffers hat größtes Interesse daran, „dass hier so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird – insbesondere für die betroffene Region“. Christoffers weiter: „Eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang würde vor allem zu Lasten der Region gehen. Daran kann niemand ernsthaft interessiert sein. Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes und einem schnellen Verfahren bekommen wir Klarheit über die notwendige Rechtsgrundlage. Damit kann geprüft werden, ob die Region Ost- Brandenburg überhaupt zur sicheren Abspeicherung von CO 2 geeignet ist. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.“
Außerdem hat Vattenfall dem regionalen Beirat nochmals das Konzept für den Sonderbetriebsplan „2 D- und 3 D-Seismik“ vorgestellt. Auf der letzten Beiratssitzung hatten die beiden vom Beirat hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen das Konzept als in sich schlüssig beurteilt. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik und den Anforderungen der europäischen CCS-Richtlinie entspreche, regten jedoch Ergänzungen an, die durch Vattenfall ausgewertet wurden.
Hintergrund:
Der Regionale Erkundungsbeirat Ost-Brandenburg ist von Wirtschafts- und Europaminister Christoffers berufen worden. Das Gremium soll das Verfahren begleiten, mit dem geklärt werden soll, ob CO2 in Ost-Brandenburg unterirdisch gespeichert werden kann. Die Mitglieder des Beirates können Informationsberichte anfordern und Empfehlungen abgeben, Vorschläge und Anregungen für die Methodik der Erhebung von Erkundungsdaten formulieren oder Gutachten zur Analyse und Bewertung von gewonnenen Erkundungsdaten unter Einbeziehung weiterer Experten veranlassen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Erkundungsregion Birkholz-Beeskow durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) ist abgeschlossen. Die Zulassung soll in Kürze erfolgen. Darüber hat LBGR-Präsident Dr. Klaus Freytag heute in Potsdam die Mitglieder des Erkundungsbeirates informiert.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. „Mit einem genehmigten Hauptbetriebsplan darf Vattenfall noch nicht mit der Erkundung beginnen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers. „Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab“, sagte Christoffers. Zugleich machte er deutlich: „Wir werden erst erkunden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.“
Damit erhöht Christoffers den Druck auf den Bund.
Gegen die Aufsuchungserlaubnis, die auf der Basis des Bundesberggesetzes erteilt wurde, wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Minister Christoffers hat größtes Interesse daran, „dass hier so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird – insbesondere für die betroffene Region“. Christoffers weiter: „Eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang würde vor allem zu Lasten der Region gehen. Daran kann niemand ernsthaft interessiert sein. Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes und einem schnellen Verfahren bekommen wir Klarheit über die notwendige Rechtsgrundlage. Damit kann geprüft werden, ob die Region Ost- Brandenburg überhaupt zur sicheren Abspeicherung von CO 2 geeignet ist. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.“
Außerdem hat Vattenfall dem regionalen Beirat nochmals das Konzept für den Sonderbetriebsplan „2 D- und 3 D-Seismik“ vorgestellt. Auf der letzten Beiratssitzung hatten die beiden vom Beirat hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen das Konzept als in sich schlüssig beurteilt. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik und den Anforderungen der europäischen CCS-Richtlinie entspreche, regten jedoch Ergänzungen an, die durch Vattenfall ausgewertet wurden.
Hintergrund:
Der Regionale Erkundungsbeirat Ost-Brandenburg ist von Wirtschafts- und Europaminister Christoffers berufen worden. Das Gremium soll das Verfahren begleiten, mit dem geklärt werden soll, ob CO2 in Ost-Brandenburg unterirdisch gespeichert werden kann. Die Mitglieder des Beirates können Informationsberichte anfordern und Empfehlungen abgeben, Vorschläge und Anregungen für die Methodik der Erhebung von Erkundungsdaten formulieren oder Gutachten zur Analyse und Bewertung von gewonnenen Erkundungsdaten unter Einbeziehung weiterer Experten veranlassen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Erkundungsregion Birkholz-Beeskow durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) ist abgeschlossen. Die Zulassung soll in Kürze erfolgen. Darüber hat LBGR-Präsident Dr. Klaus Freytag heute in Potsdam die Mitglieder des Erkundungsbeirates informiert.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. „Mit einem genehmigten Hauptbetriebsplan darf Vattenfall noch nicht mit der Erkundung beginnen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers. „Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab“, sagte Christoffers. Zugleich machte er deutlich: „Wir werden erst erkunden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.“
Damit erhöht Christoffers den Druck auf den Bund.
Gegen die Aufsuchungserlaubnis, die auf der Basis des Bundesberggesetzes erteilt wurde, wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Minister Christoffers hat größtes Interesse daran, „dass hier so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird – insbesondere für die betroffene Region“. Christoffers weiter: „Eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang würde vor allem zu Lasten der Region gehen. Daran kann niemand ernsthaft interessiert sein. Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes und einem schnellen Verfahren bekommen wir Klarheit über die notwendige Rechtsgrundlage. Damit kann geprüft werden, ob die Region Ost- Brandenburg überhaupt zur sicheren Abspeicherung von CO 2 geeignet ist. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.“
Außerdem hat Vattenfall dem regionalen Beirat nochmals das Konzept für den Sonderbetriebsplan „2 D- und 3 D-Seismik“ vorgestellt. Auf der letzten Beiratssitzung hatten die beiden vom Beirat hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen das Konzept als in sich schlüssig beurteilt. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik und den Anforderungen der europäischen CCS-Richtlinie entspreche, regten jedoch Ergänzungen an, die durch Vattenfall ausgewertet wurden.
Hintergrund:
Der Regionale Erkundungsbeirat Ost-Brandenburg ist von Wirtschafts- und Europaminister Christoffers berufen worden. Das Gremium soll das Verfahren begleiten, mit dem geklärt werden soll, ob CO2 in Ost-Brandenburg unterirdisch gespeichert werden kann. Die Mitglieder des Beirates können Informationsberichte anfordern und Empfehlungen abgeben, Vorschläge und Anregungen für die Methodik der Erhebung von Erkundungsdaten formulieren oder Gutachten zur Analyse und Bewertung von gewonnenen Erkundungsdaten unter Einbeziehung weiterer Experten veranlassen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Erkundungsregion Birkholz-Beeskow durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) ist abgeschlossen. Die Zulassung soll in Kürze erfolgen. Darüber hat LBGR-Präsident Dr. Klaus Freytag heute in Potsdam die Mitglieder des Erkundungsbeirates informiert.
Neben der Aufsuchungserlaubnis, die im Oktober 2009 erteilt wurde, sind behördlich genehmigte Betriebspläne die Voraussetzung für die Untersuchung des Untergrundes. „Mit einem genehmigten Hauptbetriebsplan darf Vattenfall noch nicht mit der Erkundung beginnen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers. „Der tatsächliche Beginn der Erkundung hängt von der Genehmigung weiterer Betriebspläne – sogenannter Sonderbetriebspläne – ab“, sagte Christoffers. Zugleich machte er deutlich: „Wir werden erst erkunden, wenn ein bundesweit geltendes CCS-Gesetz vorliegt.“
Damit erhöht Christoffers den Druck auf den Bund.
Gegen die Aufsuchungserlaubnis, die auf der Basis des Bundesberggesetzes erteilt wurde, wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Minister Christoffers hat größtes Interesse daran, „dass hier so schnell wie möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird – insbesondere für die betroffene Region“. Christoffers weiter: „Eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang würde vor allem zu Lasten der Region gehen. Daran kann niemand ernsthaft interessiert sein. Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes und einem schnellen Verfahren bekommen wir Klarheit über die notwendige Rechtsgrundlage. Damit kann geprüft werden, ob die Region Ost- Brandenburg überhaupt zur sicheren Abspeicherung von CO 2 geeignet ist. Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.“
Außerdem hat Vattenfall dem regionalen Beirat nochmals das Konzept für den Sonderbetriebsplan „2 D- und 3 D-Seismik“ vorgestellt. Auf der letzten Beiratssitzung hatten die beiden vom Beirat hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen das Konzept als in sich schlüssig beurteilt. Sie kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik und den Anforderungen der europäischen CCS-Richtlinie entspreche, regten jedoch Ergänzungen an, die durch Vattenfall ausgewertet wurden.
Hintergrund:
Der Regionale Erkundungsbeirat Ost-Brandenburg ist von Wirtschafts- und Europaminister Christoffers berufen worden. Das Gremium soll das Verfahren begleiten, mit dem geklärt werden soll, ob CO2 in Ost-Brandenburg unterirdisch gespeichert werden kann. Die Mitglieder des Beirates können Informationsberichte anfordern und Empfehlungen abgeben, Vorschläge und Anregungen für die Methodik der Erhebung von Erkundungsdaten formulieren oder Gutachten zur Analyse und Bewertung von gewonnenen Erkundungsdaten unter Einbeziehung weiterer Experten veranlassen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten