Seit fünf Jahren Opferschutzkonzept der Polizei
Innenminister Jörg Schönbohm hat die Bedeutung des Opferschutzes unterstrichen. Schönbohm begrüßte dabei vor allem den ehrenamtlichen Einsatz für Kriminalitätsopfer durch Organisationen wie den ‘Weißen Ring’, der seit Jahrzehnten für die Belange von Kriminalitätsopfern eintritt.
“Es ist wichtig, dass die Opfer von Verbrechen nicht über der Suche nach dem gerechten Urteil für die Täter ins Hintertreffen geraten. Konsequenter Opferschutz ist ebenso wichtig wie die konsequente Verfolgung der Straftäter.”
“Wichtig ist, dass Opfer von Verbrechen oder deren Hinterbliebenen während der Ermittlungen oder im Prozess nicht zum zweiten Mal Opfer werden”, betonte Schönbohm anlässlich des ‘Tages der Kriminalitätsopfer’, der morgen begangen wird. Die brandenburgische Polizei habe deshalb bereits vor rund fünf Jahren im Rahmen eines Opferschutzkonzeptes in allen Schutzbereichen Opferschutzbeauftragte eingesetzt. “Diese Beamtinnen und Beamten sind interne Ansprechpartner sowie Multiplikatoren in der dezentralen Fortbildung zum Opferschutz. Sie halten zugleich den Kontakt zu Opferhilfeorganisationen, die professionelle Hilfe leisten.”
“Opferschutz ist auch ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizei. Unsere Polizei soll nicht nur effektiv Straftaten verfolgen und aufklären. Sie soll die Opfer auch über Wege zur Hilfe informieren”, erläuterte der Innenminister. Er verwies auch dabei auf das Opferschutzkonzept, das den Polizeibeamtinnen und -beamten unter anderem eine Vielzahl von Empfehlungen für den Umgang mit speziellen Opfergruppen wie Opfern von häuslicher Gewalt, von Jugendgruppengewalt, Ausländerfeindlichkeit, sexueller Gewalt und Stalking sowie für Opfer von Verkehrsunfällen an die Hand gibt. “Opfer haben ein Anrecht auf Verständnis und Unterstützung. Sie haben ein Recht auf Informationen über den Fortgang des Verfahrens, über Opferentschädigung und Opferhilfeeinrichtungen.”
In Brandenburg wurden im vergangenen Jahr rund 28.500 Personen im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik als Opfer von Straftaten erfasst. “Dahinter stehen menschliche Schicksale, stehen Verstörungen, Verletzungen im Extremfall der Verlust eines nahen Angehörigen oder guten Freundes.”
Informationen und Merkblätter rund um das Thema ‘Opferschutz und Opferhilfe’ sind in jeder Polizeidienststelle sowie im Internet unter www.polizei.brandenburg.de erhältlich.
Quelle: Ministerium der Innern
Seit fünf Jahren Opferschutzkonzept der Polizei
Innenminister Jörg Schönbohm hat die Bedeutung des Opferschutzes unterstrichen. Schönbohm begrüßte dabei vor allem den ehrenamtlichen Einsatz für Kriminalitätsopfer durch Organisationen wie den ‘Weißen Ring’, der seit Jahrzehnten für die Belange von Kriminalitätsopfern eintritt.
“Es ist wichtig, dass die Opfer von Verbrechen nicht über der Suche nach dem gerechten Urteil für die Täter ins Hintertreffen geraten. Konsequenter Opferschutz ist ebenso wichtig wie die konsequente Verfolgung der Straftäter.”
“Wichtig ist, dass Opfer von Verbrechen oder deren Hinterbliebenen während der Ermittlungen oder im Prozess nicht zum zweiten Mal Opfer werden”, betonte Schönbohm anlässlich des ‘Tages der Kriminalitätsopfer’, der morgen begangen wird. Die brandenburgische Polizei habe deshalb bereits vor rund fünf Jahren im Rahmen eines Opferschutzkonzeptes in allen Schutzbereichen Opferschutzbeauftragte eingesetzt. “Diese Beamtinnen und Beamten sind interne Ansprechpartner sowie Multiplikatoren in der dezentralen Fortbildung zum Opferschutz. Sie halten zugleich den Kontakt zu Opferhilfeorganisationen, die professionelle Hilfe leisten.”
“Opferschutz ist auch ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizei. Unsere Polizei soll nicht nur effektiv Straftaten verfolgen und aufklären. Sie soll die Opfer auch über Wege zur Hilfe informieren”, erläuterte der Innenminister. Er verwies auch dabei auf das Opferschutzkonzept, das den Polizeibeamtinnen und -beamten unter anderem eine Vielzahl von Empfehlungen für den Umgang mit speziellen Opfergruppen wie Opfern von häuslicher Gewalt, von Jugendgruppengewalt, Ausländerfeindlichkeit, sexueller Gewalt und Stalking sowie für Opfer von Verkehrsunfällen an die Hand gibt. “Opfer haben ein Anrecht auf Verständnis und Unterstützung. Sie haben ein Recht auf Informationen über den Fortgang des Verfahrens, über Opferentschädigung und Opferhilfeeinrichtungen.”
In Brandenburg wurden im vergangenen Jahr rund 28.500 Personen im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik als Opfer von Straftaten erfasst. “Dahinter stehen menschliche Schicksale, stehen Verstörungen, Verletzungen im Extremfall der Verlust eines nahen Angehörigen oder guten Freundes.”
Informationen und Merkblätter rund um das Thema ‘Opferschutz und Opferhilfe’ sind in jeder Polizeidienststelle sowie im Internet unter www.polizei.brandenburg.de erhältlich.
Quelle: Ministerium der Innern