Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)