Minister Rainer Speer:
“Ich bin konfrontiert mit möglicherweise teilweise oder vollständig gefälschten E-mail-Verkehren und „Dokumenten“, die aus kriminellen Kreisen stammen, und deren sich Journalisten bemächtigt haben. In diesen werden angebliche Vorgänge aus meiner Privatsphäre erörtert.
Ich bin von Journalisten erstmals am 31.08. 2010 mit diesen Vorgängen konfrontiert worden. Ich habe mich sogleich dazu verhalten und um den Schutz und die Wahrung meiner Privatsphäre gebeten.
Da mit den Vorhaltungen auch strafrechtliche Vorwürfe verbunden waren, habe ich auf Rat eines Anwalts hin die allein zuständige Staatsanwaltschaft über den Generalstaatsanwalt am 02.09.2010 über den gesamten Bestand und die behaupteten tatsächlichen Grundlagen der mir damals bekannten Vorwürfe unterrichtet und um Prüfung des Vorliegens eines Anfangsverdachts einer Straftat gebeten. Das habe ich auch getan, um gegebenenfalls die Aufnahme von Ermittlungen zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft hat am 07. 09. 2010 erklärt, unter anderem aus Rechtsgründen keine Ermittlungen aufzunehmen. Danach stehen tatsächliche und rechtliche Gründe einer Strafverfolgung entgegen, mithin steht fest, dass aus tatsächlichen Gründen kein Anfangsverdacht gegen mich besteht.
In der Sache erkläre ich dazu nur soviel: Ich habe mich an keiner Straftat beteiligt. Ich gehe davon aus, dass es keine Straftat gibt.
Ich gebe weitere Erklärungen in der Sache nicht ab.
Ich erkläre zu der Grundlage der Vorwürfe: Diese basieren möglicherweise auf Teilen von Datenbeständen, die durch Diebstahl an die „Besitzer“ gelangt sind. Die mir bekannt gemachten einzelnen „Dokumente“ weisen Merkmale von Veränderungen auf. Sie stammen nach Angaben der „Besitzer“ nicht direkt von meinem entwendeten Notebook, sondern von einer ihnen Ende Juni 2010 überlassenen DVD.
Die journalistischen „Besitzer“ haben sich bislang geweigert, mir den Datenbestand umfassend zugänglich zu machen. Sie haben sich geweigert, anzugeben, ob und wie viel sie für diese DVD gezahlt haben, und von wem sie diese DVD erworben haben. Angesichts dessen sehe ich keine Veranlassung, mich in die Offenbarung von Privatangelegenheiten zwingen zu lassen.
Ich verfolge vielmehr weiterhin das Ziel, zum Schutze meiner Privatsphäre die publizistische Verwertung des Materials zu untersagen.”
Potsdam, den 21. September 2010
Rainer Speer
Quelle: Ministerium des Innern
Minister Rainer Speer:
“Ich bin konfrontiert mit möglicherweise teilweise oder vollständig gefälschten E-mail-Verkehren und „Dokumenten“, die aus kriminellen Kreisen stammen, und deren sich Journalisten bemächtigt haben. In diesen werden angebliche Vorgänge aus meiner Privatsphäre erörtert.
Ich bin von Journalisten erstmals am 31.08. 2010 mit diesen Vorgängen konfrontiert worden. Ich habe mich sogleich dazu verhalten und um den Schutz und die Wahrung meiner Privatsphäre gebeten.
Da mit den Vorhaltungen auch strafrechtliche Vorwürfe verbunden waren, habe ich auf Rat eines Anwalts hin die allein zuständige Staatsanwaltschaft über den Generalstaatsanwalt am 02.09.2010 über den gesamten Bestand und die behaupteten tatsächlichen Grundlagen der mir damals bekannten Vorwürfe unterrichtet und um Prüfung des Vorliegens eines Anfangsverdachts einer Straftat gebeten. Das habe ich auch getan, um gegebenenfalls die Aufnahme von Ermittlungen zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft hat am 07. 09. 2010 erklärt, unter anderem aus Rechtsgründen keine Ermittlungen aufzunehmen. Danach stehen tatsächliche und rechtliche Gründe einer Strafverfolgung entgegen, mithin steht fest, dass aus tatsächlichen Gründen kein Anfangsverdacht gegen mich besteht.
In der Sache erkläre ich dazu nur soviel: Ich habe mich an keiner Straftat beteiligt. Ich gehe davon aus, dass es keine Straftat gibt.
Ich gebe weitere Erklärungen in der Sache nicht ab.
Ich erkläre zu der Grundlage der Vorwürfe: Diese basieren möglicherweise auf Teilen von Datenbeständen, die durch Diebstahl an die „Besitzer“ gelangt sind. Die mir bekannt gemachten einzelnen „Dokumente“ weisen Merkmale von Veränderungen auf. Sie stammen nach Angaben der „Besitzer“ nicht direkt von meinem entwendeten Notebook, sondern von einer ihnen Ende Juni 2010 überlassenen DVD.
Die journalistischen „Besitzer“ haben sich bislang geweigert, mir den Datenbestand umfassend zugänglich zu machen. Sie haben sich geweigert, anzugeben, ob und wie viel sie für diese DVD gezahlt haben, und von wem sie diese DVD erworben haben. Angesichts dessen sehe ich keine Veranlassung, mich in die Offenbarung von Privatangelegenheiten zwingen zu lassen.
Ich verfolge vielmehr weiterhin das Ziel, zum Schutze meiner Privatsphäre die publizistische Verwertung des Materials zu untersagen.”
Potsdam, den 21. September 2010
Rainer Speer
Quelle: Ministerium des Innern
Minister Rainer Speer:
“Ich bin konfrontiert mit möglicherweise teilweise oder vollständig gefälschten E-mail-Verkehren und „Dokumenten“, die aus kriminellen Kreisen stammen, und deren sich Journalisten bemächtigt haben. In diesen werden angebliche Vorgänge aus meiner Privatsphäre erörtert.
Ich bin von Journalisten erstmals am 31.08. 2010 mit diesen Vorgängen konfrontiert worden. Ich habe mich sogleich dazu verhalten und um den Schutz und die Wahrung meiner Privatsphäre gebeten.
Da mit den Vorhaltungen auch strafrechtliche Vorwürfe verbunden waren, habe ich auf Rat eines Anwalts hin die allein zuständige Staatsanwaltschaft über den Generalstaatsanwalt am 02.09.2010 über den gesamten Bestand und die behaupteten tatsächlichen Grundlagen der mir damals bekannten Vorwürfe unterrichtet und um Prüfung des Vorliegens eines Anfangsverdachts einer Straftat gebeten. Das habe ich auch getan, um gegebenenfalls die Aufnahme von Ermittlungen zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft hat am 07. 09. 2010 erklärt, unter anderem aus Rechtsgründen keine Ermittlungen aufzunehmen. Danach stehen tatsächliche und rechtliche Gründe einer Strafverfolgung entgegen, mithin steht fest, dass aus tatsächlichen Gründen kein Anfangsverdacht gegen mich besteht.
In der Sache erkläre ich dazu nur soviel: Ich habe mich an keiner Straftat beteiligt. Ich gehe davon aus, dass es keine Straftat gibt.
Ich gebe weitere Erklärungen in der Sache nicht ab.
Ich erkläre zu der Grundlage der Vorwürfe: Diese basieren möglicherweise auf Teilen von Datenbeständen, die durch Diebstahl an die „Besitzer“ gelangt sind. Die mir bekannt gemachten einzelnen „Dokumente“ weisen Merkmale von Veränderungen auf. Sie stammen nach Angaben der „Besitzer“ nicht direkt von meinem entwendeten Notebook, sondern von einer ihnen Ende Juni 2010 überlassenen DVD.
Die journalistischen „Besitzer“ haben sich bislang geweigert, mir den Datenbestand umfassend zugänglich zu machen. Sie haben sich geweigert, anzugeben, ob und wie viel sie für diese DVD gezahlt haben, und von wem sie diese DVD erworben haben. Angesichts dessen sehe ich keine Veranlassung, mich in die Offenbarung von Privatangelegenheiten zwingen zu lassen.
Ich verfolge vielmehr weiterhin das Ziel, zum Schutze meiner Privatsphäre die publizistische Verwertung des Materials zu untersagen.”
Potsdam, den 21. September 2010
Rainer Speer
Quelle: Ministerium des Innern
Minister Rainer Speer:
“Ich bin konfrontiert mit möglicherweise teilweise oder vollständig gefälschten E-mail-Verkehren und „Dokumenten“, die aus kriminellen Kreisen stammen, und deren sich Journalisten bemächtigt haben. In diesen werden angebliche Vorgänge aus meiner Privatsphäre erörtert.
Ich bin von Journalisten erstmals am 31.08. 2010 mit diesen Vorgängen konfrontiert worden. Ich habe mich sogleich dazu verhalten und um den Schutz und die Wahrung meiner Privatsphäre gebeten.
Da mit den Vorhaltungen auch strafrechtliche Vorwürfe verbunden waren, habe ich auf Rat eines Anwalts hin die allein zuständige Staatsanwaltschaft über den Generalstaatsanwalt am 02.09.2010 über den gesamten Bestand und die behaupteten tatsächlichen Grundlagen der mir damals bekannten Vorwürfe unterrichtet und um Prüfung des Vorliegens eines Anfangsverdachts einer Straftat gebeten. Das habe ich auch getan, um gegebenenfalls die Aufnahme von Ermittlungen zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft hat am 07. 09. 2010 erklärt, unter anderem aus Rechtsgründen keine Ermittlungen aufzunehmen. Danach stehen tatsächliche und rechtliche Gründe einer Strafverfolgung entgegen, mithin steht fest, dass aus tatsächlichen Gründen kein Anfangsverdacht gegen mich besteht.
In der Sache erkläre ich dazu nur soviel: Ich habe mich an keiner Straftat beteiligt. Ich gehe davon aus, dass es keine Straftat gibt.
Ich gebe weitere Erklärungen in der Sache nicht ab.
Ich erkläre zu der Grundlage der Vorwürfe: Diese basieren möglicherweise auf Teilen von Datenbeständen, die durch Diebstahl an die „Besitzer“ gelangt sind. Die mir bekannt gemachten einzelnen „Dokumente“ weisen Merkmale von Veränderungen auf. Sie stammen nach Angaben der „Besitzer“ nicht direkt von meinem entwendeten Notebook, sondern von einer ihnen Ende Juni 2010 überlassenen DVD.
Die journalistischen „Besitzer“ haben sich bislang geweigert, mir den Datenbestand umfassend zugänglich zu machen. Sie haben sich geweigert, anzugeben, ob und wie viel sie für diese DVD gezahlt haben, und von wem sie diese DVD erworben haben. Angesichts dessen sehe ich keine Veranlassung, mich in die Offenbarung von Privatangelegenheiten zwingen zu lassen.
Ich verfolge vielmehr weiterhin das Ziel, zum Schutze meiner Privatsphäre die publizistische Verwertung des Materials zu untersagen.”
Potsdam, den 21. September 2010
Rainer Speer
Quelle: Ministerium des Innern