Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am 21.11.2009 im Amtsblatt der Stadt Cottbus ist die Nutzung von Grundwasser in einem Teilbereich des Stadtgebietes verboten. Grund dafür ist die in der Vergangenheit vom Altlastengrundstück Potsdamer Chemiehandel abgeflossene Schadstofffahne. Hauptschadstoffe dieser Grundwasserfahne sind die in Lösungsmitteln enthaltenen leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffe.
Im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung befinden sich auch die Kleingartenanlage „Aufbau“ und eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Am Landgraben“. Die in den 70er bzw. 80er Jahren entstandenen Anlagen bewässerten ihre Gärten ausschließlich mit Grundwasser. Da keine alternative Wasserversorgung existierte, beschloss die Stadt Cottbus im Oktober 2009, Leitungen anzulegen, die in den betroffenen Gartenanlagen für Bewässerungswasser sorgen. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens konnten beim brandenburgischen Umweltministerium Lottomittel in Höhe von 15.000 Euro abgerufen werden. Die restlichen Gelder wurden mit Beschluss der Stadtverordneten im Mai 2010 in Höhe von 73.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Nach Abschluss der Planungen konnte Mitte Mai mit den Bauarbeiten für eine Sommerwasserleitung in der Kleingartenanlage „Aufbau“ begonnen werden. Am 23.06.2010 wurde das neue Wassernetz in Betrieb genommen.
Damit ist die Bewässerung der 27 „Aufbau“-Gartenparzellen gesichert. Die Kosten für die Leitungsverlegung wurden von der Stadt Cottbus übernommen; die laufenden Kosten für den Wasserverbrauch müssen vom Verein getragen werden.
Auch die 94 betroffenen Parzellen der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ erhalten spätestens im September eine Wasserleitung zur Bewässerung ihrer Flächen.
Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V., dem Vorstand des Kleingartenvereins „Aufbau“ und der Stadtverwaltung Cottbus realisierbar.
Quelle: Stadt Cottbus
Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am 21.11.2009 im Amtsblatt der Stadt Cottbus ist die Nutzung von Grundwasser in einem Teilbereich des Stadtgebietes verboten. Grund dafür ist die in der Vergangenheit vom Altlastengrundstück Potsdamer Chemiehandel abgeflossene Schadstofffahne. Hauptschadstoffe dieser Grundwasserfahne sind die in Lösungsmitteln enthaltenen leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffe.
Im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung befinden sich auch die Kleingartenanlage „Aufbau“ und eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Am Landgraben“. Die in den 70er bzw. 80er Jahren entstandenen Anlagen bewässerten ihre Gärten ausschließlich mit Grundwasser. Da keine alternative Wasserversorgung existierte, beschloss die Stadt Cottbus im Oktober 2009, Leitungen anzulegen, die in den betroffenen Gartenanlagen für Bewässerungswasser sorgen. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens konnten beim brandenburgischen Umweltministerium Lottomittel in Höhe von 15.000 Euro abgerufen werden. Die restlichen Gelder wurden mit Beschluss der Stadtverordneten im Mai 2010 in Höhe von 73.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Nach Abschluss der Planungen konnte Mitte Mai mit den Bauarbeiten für eine Sommerwasserleitung in der Kleingartenanlage „Aufbau“ begonnen werden. Am 23.06.2010 wurde das neue Wassernetz in Betrieb genommen.
Damit ist die Bewässerung der 27 „Aufbau“-Gartenparzellen gesichert. Die Kosten für die Leitungsverlegung wurden von der Stadt Cottbus übernommen; die laufenden Kosten für den Wasserverbrauch müssen vom Verein getragen werden.
Auch die 94 betroffenen Parzellen der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ erhalten spätestens im September eine Wasserleitung zur Bewässerung ihrer Flächen.
Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V., dem Vorstand des Kleingartenvereins „Aufbau“ und der Stadtverwaltung Cottbus realisierbar.
Quelle: Stadt Cottbus
Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am 21.11.2009 im Amtsblatt der Stadt Cottbus ist die Nutzung von Grundwasser in einem Teilbereich des Stadtgebietes verboten. Grund dafür ist die in der Vergangenheit vom Altlastengrundstück Potsdamer Chemiehandel abgeflossene Schadstofffahne. Hauptschadstoffe dieser Grundwasserfahne sind die in Lösungsmitteln enthaltenen leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffe.
Im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung befinden sich auch die Kleingartenanlage „Aufbau“ und eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Am Landgraben“. Die in den 70er bzw. 80er Jahren entstandenen Anlagen bewässerten ihre Gärten ausschließlich mit Grundwasser. Da keine alternative Wasserversorgung existierte, beschloss die Stadt Cottbus im Oktober 2009, Leitungen anzulegen, die in den betroffenen Gartenanlagen für Bewässerungswasser sorgen. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens konnten beim brandenburgischen Umweltministerium Lottomittel in Höhe von 15.000 Euro abgerufen werden. Die restlichen Gelder wurden mit Beschluss der Stadtverordneten im Mai 2010 in Höhe von 73.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Nach Abschluss der Planungen konnte Mitte Mai mit den Bauarbeiten für eine Sommerwasserleitung in der Kleingartenanlage „Aufbau“ begonnen werden. Am 23.06.2010 wurde das neue Wassernetz in Betrieb genommen.
Damit ist die Bewässerung der 27 „Aufbau“-Gartenparzellen gesichert. Die Kosten für die Leitungsverlegung wurden von der Stadt Cottbus übernommen; die laufenden Kosten für den Wasserverbrauch müssen vom Verein getragen werden.
Auch die 94 betroffenen Parzellen der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ erhalten spätestens im September eine Wasserleitung zur Bewässerung ihrer Flächen.
Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V., dem Vorstand des Kleingartenvereins „Aufbau“ und der Stadtverwaltung Cottbus realisierbar.
Quelle: Stadt Cottbus
Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am 21.11.2009 im Amtsblatt der Stadt Cottbus ist die Nutzung von Grundwasser in einem Teilbereich des Stadtgebietes verboten. Grund dafür ist die in der Vergangenheit vom Altlastengrundstück Potsdamer Chemiehandel abgeflossene Schadstofffahne. Hauptschadstoffe dieser Grundwasserfahne sind die in Lösungsmitteln enthaltenen leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffe.
Im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung befinden sich auch die Kleingartenanlage „Aufbau“ und eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Am Landgraben“. Die in den 70er bzw. 80er Jahren entstandenen Anlagen bewässerten ihre Gärten ausschließlich mit Grundwasser. Da keine alternative Wasserversorgung existierte, beschloss die Stadt Cottbus im Oktober 2009, Leitungen anzulegen, die in den betroffenen Gartenanlagen für Bewässerungswasser sorgen. Zur finanziellen Absicherung des Vorhabens konnten beim brandenburgischen Umweltministerium Lottomittel in Höhe von 15.000 Euro abgerufen werden. Die restlichen Gelder wurden mit Beschluss der Stadtverordneten im Mai 2010 in Höhe von 73.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Nach Abschluss der Planungen konnte Mitte Mai mit den Bauarbeiten für eine Sommerwasserleitung in der Kleingartenanlage „Aufbau“ begonnen werden. Am 23.06.2010 wurde das neue Wassernetz in Betrieb genommen.
Damit ist die Bewässerung der 27 „Aufbau“-Gartenparzellen gesichert. Die Kosten für die Leitungsverlegung wurden von der Stadt Cottbus übernommen; die laufenden Kosten für den Wasserverbrauch müssen vom Verein getragen werden.
Auch die 94 betroffenen Parzellen der Kleingartenanlage „Am Landgraben“ erhalten spätestens im September eine Wasserleitung zur Bewässerung ihrer Flächen.
Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreisverband der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V., dem Vorstand des Kleingartenvereins „Aufbau“ und der Stadtverwaltung Cottbus realisierbar.
Quelle: Stadt Cottbus