Das Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 31. Januar 2018 die Beschwerde des Tierschutzvereins zurückgewiesen, so dass der Entzug der Erlaubnis und die Räumung des Tierbestandes im Tierheim Herzberg rechtlich nicht mehr anfechtbar sind und das Urteil nunmehr praktisch durchgesetzt und umgesetzt werden kann.
Das Tierheim Herzberg darf ohne die widerrufene Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz nicht weiter betrieben werden. „Deshalb wurden heute mit Unterstützung von zwei renommierten Tierschutzvereinen und unter Aufsicht des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster alle noch im Tierheim befindlichen Hunde und Katzen von dort in andere Tierheime verbracht, wo die Tiere zunächst aufgenommen, quarantänisiert, tierärztlich untersucht und versorgt werden und sich unter fachkundiger Aufsicht vom Transport erholen können“, sagte die Amtsleiterin und Amtstierärztin Ilona Schrumpf. Danach können und werden die Tiere möglichst schnell vermittelt und in liebevolle neue Zuhause abgegeben werden.
Diese sehr aufwendige und logistisch auch schwierige Aktion war erforderlich geworden, weil die Mängel gegen tierschutzrechtliche Anforderungen trotz behördlicher Auflagen und Terminsetzungen immer schwerwiegender wurden. So wurden grundlegende hygienische und tiermedizinische Anforderungen, z.B. Impfpflichten, nicht beachtet, die Herkunft und der Verbleib der Tiere vielfach nicht ordnungsgemäß dokumentiert und das Leitungspersonal verfügte nicht über die vorgeschriebenen Sachkundenachweise. Aus diesen Gründen war schon im April des Jahres 2017 ein Aufnahmestopp angeordnet worden, um die Zahl der Tiere im Tierheim zumindest nicht zu vergrößern.
Da dieser Aufnahmestopp nicht dazu führte, dass sich die Tierheimleiterin um Mängelbeseitigung und Auflagenerfüllung bemühte, sondern diese Festlegung mehrere Monate ignorierte und die Situation sich durch massiven Personalschwund und vereinsinterne Auseinandersetzungen erheblich verschärfte, führte am Widerruf der Erlaubnis kein Weg vorbei.
Zum Schutz und Wohlergehen der betroffenen Hunde und Katzen blieb der Aufsichtsbehörde keine andere Möglichkeit, denn auf Grund der Verankerung in Art. 20a des Grundgesetzes haben die Belange des Tierschutzes einen erhöhten rechtlichen Stellenwert als Staatsziel erlangt, dem die für die Tierschutzüberwachung zuständigen Behörden Rechnung zu tragen haben. Dies wurde nunmehr sowohl vom Verwaltungsgericht Cottbus als auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit entsprechenden Entscheidungen bestätigt.
Auf Grund andauernder schwerwiegender Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften musste die Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes für das vom Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. betriebene Tierheim Herzberg /E. bereits im August 2017 widerrufen werden.
Diese Entscheidung verfügte das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster als zuständige Aufsichtsbehörde mit sofortiger Wirkung im Interesse des Wohles der dort befindlichen Hunde und Katzen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus bestätigte in seinem Urteil vom 6. September 2017 diese Entscheidung, die Tierheimleitung legte jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
Aus diesem Grund entstand die seit geraumer Zeit in der Bevölkerung diskutierte Situation, dass die Erlaubnis zwar entzogen war, die Schließung des Tierheimes aber bislang nicht vollzogen werden konnte, so dass bis zur heutigen Schließung noch 27 Hunde und 28 Katzen im Tierheim Herzberg vorhanden sind. Die Betreuung und Grundversorgung des vorhandenen Tierbestandes durch die Mitarbeiter des Tierheimes wurde engmaschig, d.h. mindestens wöchentlich durch amtliche Tierärzte des Landkreises kontrolliert.