Nach Feststellung des Geflügelpesterregers H5N8 bei drei toten Enten im Tierpark Cottbus sind auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes weitere Untersuchungen, Beobachtungen und Probenahmen im gefiederten Bestand des Tierparks durchzuführen.
Diese Maßnahmen sind zur Vermeidung einer Ausbreitung der Erreger notwendig und vorgeschrieben. Für eine ungestörte und hygienisch einwandfreie Probeentnahme ist es unvermeidlich, die Schließungszeit des Tierparks vorerst bis Freitag, den 27. Januar 2017, zu verlängern.
Die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis Spree-Neiße bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Besuch im Tierpark geplant haben, um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
pm/red
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